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Vernehmlassung 2008/98: Bericht und Vorentwurf über die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 16 Seiten
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Überwachung
Art. 37 Übergangsbestimmung
Für Überwachungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes angeordnet worden sind, gilt das neue Recht.
Art. 38 Referendum und Inkrafttreten
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.