Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/30: Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) · 26 Seiten

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Die touristischen Kreise sollen nach wie vor den grösseren Teil der Kosten selbst tragen. Innotour ist ein Förderinstrument, das Anreize schafft, die Finanzierungs- und Managementverantwortung aber bei den Projektträgern belässt. Diese Eigenverantwortung wird verstärkt, indem Finanzhilfen aus Innotour auf einmalige Anschubhilfen für Vorhaben beschränkt werden.

1.2.2 Weitere wichtige Neuerungen

1.2.2.1 Strengere Auslegung der Überbetrieblichkeit

Die "Überbetrieblichkeit" wird im neuen Gesetz strenger ausgelegt. Im geltenden Gesetz war das Erfordernis der Überbetrieblichkeit gemäss Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b erfüllt, wenn die Umsetzung überbetrieblich erfolgt. Die Erfahrungen im Vollzug von Innotour zeigen, dass die Anwendung dieses Kriteriums nicht genügt. Ein Vorhaben ist im revidierten Gesetz dann überbetrieblich, wenn der Gesuchsteller in einer schriftlichen Vereinbarung mit den beteiligten Trägern die Überbetrieblichkeit bei der Planung und Umsetzung nachweist.

Mit dieser strengeren Auslegung der Überbetrieblichkeit folgt der Bundesrat der Empfehlung der Experten. Sie halten in der Schlussevaluation von Innotour fest, der Förderschwerpunkt sei noch mehr auf überbetriebliche Projekte und das öffentliche Interesse zu legen.

1.2.2.2 Konzentration auf die nationale Ebene

Das revidierte Gesetz konzentriert die touristische Innovations- und Kooperationsförderung sowie den Wissensaufbau auf der nationalen Ebene. Die Mehrheit der Mittel soll für gesamtschweizerische Projekte und für nationale Koordinationsaufgaben eingesetzt werden. Solche nationalen Projekte sollen schweizweit einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten wie beispielsweise SchweizMobil, das gesamtschweizerische Qualitätsgütesiegel oder der Schweizer Museumspass13. Die Unterstützung regionaler oder lokaler Vorhaben bleibt im Rahmen von Modellprojekten möglich14.

1.2.2.3 Neues Instrument: Regionale und lokale Modellvorhaben

Das geltende Gesetz hält in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c fest, dass Vorhaben in einer Region wesentliche Impulse auslösen müssen. Im revidierten Gesetz sollen regionale oder lokale Vorhaben dann unterstützt werden, wenn sie für die ganze Schweiz Modellcharakter haben, eine internationale "Best Practice" einführen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Tourismusland beitragen.

Modellprojekte sollen als Beispiele wirken und dadurch den Nachahmungswettbewerb stimulieren. Als mögliche Themen können neue Destinationsstrategien, neue Distributionsformen (Web 2.0 und Web 3.0, interaktive

13 Vgl. Kapitel 1.1.3.

14 Vgl. Kapitel 1.2.2.3.