Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/30: Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) · 26 Seiten
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Ein spezieller Vollzugsartikel, wie ihn das alte Gesetz in Artikel 9 Absatz 3 vorsah, ist nicht nötig, da das Verfahren in Artikel 6 geregelt wird.
Art. 10 Referendum, Inkrafttreten
Absatz 1 wird angepasst:
Die Begriffsverwendung des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses rechtfertigt sich nicht mehr. Die Notwendigkeit des Nachvollziehens der Erlassgeschichte fällt dahin.
Heute geltende Absätze 2 und 2biswerden aufgehoben:
Das Innotour-Gesetz war bisher befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.
Absatz 3 bleibt als neuer Absatz 2 unverändert.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Gestützt auf das revidierte Gesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus wird für die Beitragsperiode von 2012 bis 2015 ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken beantragt. Durch eine Kürzung des Zahlungsrahmens und der Voranschlagskredite für Schweiz Tourismus um 20 Millionen Franken werden die Mehraufwendungen für Innotour vollständig kompensiert. Durch die Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus entstehen somit per saldo keine Mehraufwendungen für den Bundeshaushalt.
Das Ressort Tourismus im SECO wird mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragt. Die personell knapp dotierte Dienststelle benötigt für den Vollzug der Aufgaben grundsätzlich kein zusätzliches Personal. Für die erste Beitragsperiode 2012 bis 2015 soll jedoch über den Innotour-Subventionskredit befristet eine Stelle finanziert werden, um die Entwicklung und Einführung des neuen Schwerpunkts Wissensaufbau (Artikel 1, Artikel 2 Buchstabe d und Artikel 7) sowie des neuen Instruments "Modellvorhaben" (Artikel 4 Buchstabe b) zu ermöglichen. Die hierfür notwendigen Aufbauarbeiten werden in Form zeitlich befristeter Projekte durchgeführt.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone.
Die Tourismus-Innovationsförderung des Bundes über Innotour besteht vor allem aus nationalen Programmen und Projekten. Bei regionalen und lokalen Modellvorhaben werden vor dem Entscheid über Finanzhilfen die Stellungnahmen der unmittelbar betroffenen Kantone eingeholt. Regionale und lokale Modellvorhaben sollen auf die jeweiligen Leitbilder und Strategien der Kantone abgestimmt sein.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen funktionierte bisher gut. Sie soll unverändert weiter geführt werden.