Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/30: Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
Bei der Einführung von Innotour im Jahr 1998 wurde nur jene Aus- und Weiterbildung unterstützt, die für die Einführung eines neuen Produktes oder Verfahrens nötig war. Seit dem Jahr 2003 wird die Aus- und Weiterbildung als eigenständiger Fördertatbestand anerkannt. Die Vollzugserfahrungen zeigen, dass im Tourismus nach wie vor ein grosser Bedarf an Aus- und Weiterbildung besteht. Innotour soll dabei in Zukunft insbesondere auf die Förderung des Erfahrungswissens fokussiert werden.
Absatz 1 Buchstabe e wird aufgehoben:
„Forschung und Entwicklung sowie deren Koordination“ wurde im Jahr 2003 als Fördergegenstand eingeführt. Die Vollzugserfahrungen haben gezeigt, dass dieser Fördertatbestand selten beansprucht wird. Er lässt sich zudem schwer von den Tätigkeiten der Förderagentur für Innovation (KTI) abgrenzen. Deshalb soll Buchstabe e aufgehoben werden. Damit wird eine klare Aufgabenteilung zwischen KTI und Innotour erreicht. Die Experten haben in der Schlussevaluation diese Änderung vorgeschlagen und gleichzeitig angeregt, die Diffusionsphase des Innovationsprozesses stärker zu unterstützen.
Absatz 2 ist neu:
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit umfasst der Artikel 2 neu zwei Absätze.
Art. 3 Voraussetzungen
Das total revidierte Gesetz unterscheidet zwischen "Voraussetzungen" (Art. 3) sowie "Auflagen" (Art. 4). Die Bezeichnung von Artikel 3 wird entsprechend angepasst.
Absatz 1 Buchstabe a bleibt unverändert.
Absatz 1 Buchstabe b wird angepasst:
Die Formulierung von Absatz 1 Buchstabe b zur nachhaltigen Entwicklung wird modernisiert und präzisiert. Hierfür wird die Formulierung aus der heute geltenden Verordnung Artikel 2 Absatz 2 übernommen.
Heute geltender Absatz 1 Buchstabe c wird neu formuliert und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b verschoben.
Heute geltender Absatz 2 Buchstabe a wird in den neuen Artikel 4 Buchstabe a verschoben.
Heute geltender Absatz 2 Buchstabe b wird angepasst und in den neuen Artikel 4 Buchstabe b verschoben.
Absatz 2 Buchstabe a ist neu:
Absatz 2 Buchstabe a von Artikel 3 dient der Abgrenzung zwischen Projekten der Neuen Regionalpolitik (NRP) und Vorhaben von Innotour. Das Verhältnis der beiden Fördergesetze ist komplementär. Innotour setzt zukünftig den Förderschwerpunkt dort, wo die NRP keine Mittel zur Verfügung stellen kann. Dies trifft auf Vorhaben zu, die gesamtschweizerisch sind oder einen gesamtschweizerischen Bezug haben. Solche nationalen Projekte sollen schweizweit einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten. Im Weiteren werden Vorhaben