Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/30: Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) · 26 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Übersicht über die heutige Tourismuspolitik des Bundes
Die Tourismuspolitik ist seit 2007 Teil der Standortpolitik des Bundes. Sie soll die Rahmenbedingungen für den Schweizer Tourismus verbessern sowie die touristischen Standorte gezielt fördern.
Die Tourismuswirtschaft organisiert sich in Destinationen*. Die Destination ist eine Konzentration mehrerer touristischer Branchen an einem Ort. Der Gast wählt diesen Ort als Reiseziel aus. Tourismuspolitik kann somit als Standortpolitik im Bereich des Tourismus bezeichnet werden. Die Tourismuspolitik ist deshalb keine Industriepolitik, sondern überbetriebliche Politik für einen Raum oder einfach Standortpolitik für die Destinationen. Sie zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für den Tourismus möglichst günstig zu gestalten.
Die touristische Standortförderung unterstützt die Kommerzialisierung öffentlicher Güter*. Als Beispiele solcher Güter können Natur und Landschaft, Orte und Städte oder, auf anderer geografischer Ebene, die Schweiz als Ganzes angeführt werden. Diese öffentlichen Güter werden durch das sogenannte Destinationsmarketing im In- und Ausland bekannt gemacht, wofür der Bund Schweiz Tourismus eine jährliche Finanzhilfe zur Verfügung stellt. Das Destinationsmarketing unterscheidet sich grundlegend vom normalen Marketing, das zur Vermarktung privater Güter eingesetzt wird.
Der Tourismus ist kein Wirtschaftszweig im herkömmlichen Sinne, sondern die Summe der Güter und Dienste, welche an einem bestimmten Ort für die Touristen produziert und verkauft wird. Dieser Warenkorb kann sich von Destination zu Destination ändern. Die statistische Erfassung des Tourismus verlangt eine eigenständige Methodik, welche ausserhalb der klassischen Industrieklassifikation liegt. Es gibt zwar einige wenige Branchen, die fast ausschliesslich vom Tourismus leben wie beispielsweise die Hotellerie und die Seilbahnen. Ein beachtlicher Anteil der touristischen Wertschöpfung fällt aber ausserhalb der touristischen Kernbranchen an.
Die Tourismuspolitik des Bundes ist heute in folgenden Erlassen geregelt:
• Bundesgesetz über Schweiz Tourismus vom 21. Dezember 1955.
• Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni
2003.
• Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im
Tourismus vom 10. Oktober 1997.