Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 21 Seiten
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J151-1538
- Sehschärfe summarisch:
- Afin de limiter les frais à supporter par la clientèle, il est adéquat que l’examen sommaire du groupe 1 puisse être réalisé et validé pour une vision corrigée allant jusqu'à 0,6 à chaque œil [FR; StVA FR].
- Moderne Geräte benutzen die physiologischen logarithmischen Sprünge wie 0.4, 0.5, 0.63, 0.8, 1.0, 1.2, 1,6 und 2,0. Die Abstufung 0.7 ist bei den meisten Messsystemen nicht mehr enthalten. Die Fachperson müsste die Sehschärfe 0.7 bei diesen Geräten interpolieren bzw. schätzen. Wenn nicht sehr gewichtige Gründe (z.B. europäische Vorgaben) dagegen sprechen, empfehlen wir, die Mindestsehschärfe beidseits auf 0.6 zu reduzieren [SOV].
- Proposition: non corrigé ou corrigé à 0,5 en vision binoculaire, cela correspond aux exigences de l'UE [CREACA].
- Sehschärfe (Augenarzt):
- Bei den Spezialkategorien G und M könnten die unteren Sehlimiten wegen der noch geringeren Risikoneigung z.B. mit Bewilligung des Vertrauensarztes Ophthalmologie unterschritten werden. Hier sollte man im Einzelfall Ausnahmen vorsehen können [SOG]
- Bei den Einäugigen sollte der Ausdruck "Prüfung" spezifiziert [MFK SO: durch "Kontrollfahrt" ersetzt] werden. Es ist wohl kaum von einer neuen Führerprüfung im Sinne von Art. 28 VZV auszugehen. Auch die Kontrollfahrt gemäss Art. 29 VZV mit ihren unerbittlichen Folgen im Falle des Nichtbestehens kann kaum angemessen sein. Vielmehr sollte der Verkehrsexperte mit der betroffen Person die erforderlichen Verhaltensmodifikationen (erhöhte Kopfmotilität) erörtern und sich anhand einer Fahrprobe überzeugen, dass diese Verhaltensmodifikationen nachhaltig etabliert worden sind [BE, SG, SO]. Auch diese Elemente sollten in Erläuterungen oder Richtlinien festgehalten werden [BE]
- Die Fahrkarenz ist eine Auflage und gehört nicht in diesen Anhang [ZH].
- Fahrkarenz ist bei nicht neu aufgetretenen Einäugigen nach einer Staroperation nicht notwendig [FMH, SGRM].
- Die minimal vorgeschriebene Sehschärfe wird gegenüber heute reduziert. Wir bedauern im Sinne der Verkehrssicherheit diese Anpassung an die europäische Vorgabe [SOV].
- Gesichtsfeld:
- Angaben über die Art und Weise einer Gesichtsfeld-Untersuchung sollten nicht im Gesetz, sondern in einer Wegleitung festgehalten werden. [FMH, SGRM]
ergroupe. Vision monoculaire : champ visuel normal sur 140° en cas de mobilité
- Gesichtsfeld: Proposition pour le 1
des yeux normale [CREACA].
- Doppelsehen, Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
- Nähere Angaben .... „in einem zentralen Blickfeldbereich von 20 Grad Durchmesser (vom zentralen Blickpunkt 10 Grad im Umkreis)“ sollten in Richtlinien / Wegleitung aufgeführt werden. Spezifische Angaben zu Messungen weglassen [FMH, SGRM].
- Auflagen ... „unter der Auflage der Verwendung einer optischen oder anderen Vorrichtung, welche die ...“ gehören nicht in die Mindestanforderungen. Wird auch bei keiner anderen Krankheit aufgeführt. Optische Einrichtungen taugen nichts in der Praxis [FMH, SGRM].
- "Kontraststufe mind. 1:5": Dämmerungssehleistung gehört nicht in die Mindestanforderungen [ZH; FMH, SGAM,
SGRM].
- Nous partons de l'idée que la vision crépusculaire n'est à examiner que lorsque l'examen sommaire présente des résultats insuffisants. A défaut, l'examen par un médecin ophtalmologue deviendrait, de fait, obligatoire [BE, SG, SO; MFK SO, StVA GE].
- Die Dämmerungssehleistung kann durch uns nicht beurteilt werden; das Dämmerungssehen kann zur Zeit wohl nur durch einen Augenarzt überprüft werden [BE, SO; MFK SO].
- Zur Bestimmung des Doppelsehens, des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit ist ein erheblicher diagnostischer Aufwand erforderlich, weshalb wir uns fragen, ob dieser wirklich gerechtfertigt werden kann [GR].
- Es gibt eine einfache Methode zur Überprüfung des Dämmerungssehens [FB, KS].
- "Nachtfahrverbot" muss entfernt werden [BE, SO, SG, ZH; MFK SO, StVA GE; FMH, SGRM]. Auflagen gehören generell nicht in die Mindestanforderungen [ZH; FMH, SGRM). Diese Auflage ist kaum zu überwachen, und sowohl Senioren als auch Berufschauffeure werden in heiklen Situationen (Verspätungen, Stau, plötzlicher Witterungsumbruch) kaum in der Lage oder bereit sein, es zu respektieren bzw. einzuhalten [BE, SG, SO; MFK SO, StVA GE].
- Fortschreitende Augenkrankheiten:
- Die Auflistung der Augenkrankheiten mag sinnvoll sein; das Sehvermögen muss jedoch die „Normanforderungen“ erfüllen, womit fraglich ist, was mit den hier zusätzlich aufgeführten Anforderungen erreicht werden soll. Zudem werden auch in diesem Absatz Untersuchungsvorgaben wiedergegeben, welche wohl eher in Richtlinien verarbeitet werden sollten [BE, SO; MFK SO].
- In Anhang 1 der VZV sollen Einzelkrankheiten nicht speziell aufgelistet werden [FMH, SGRM].