Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 21 Seiten

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J151-1538

I. Allgemeines

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führte vom 30. März 2009 bis 30. Juni 2009 eine Anhörung zu Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) durch (Adressaten: vgl. Liste in Anh. 1). Das Hauptthema waren die Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen. Zusätzlich wurde eine Änderung bei den Prüfungsfahrzeugen der Unterkategorie A1 zur Diskussion gestellt.

II. Stellungnahmen

Das ASTRA hat 82 Rückmeldungen erhalten (Abkürzungsverzeichnis: vgl. Liste in Anh. 2). Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS). Die Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs (VSKC) hat keine eigene Stellungnahme eingereicht. Sie schliesst sich der Meinung der einzelnen Polizeikorps an.

III. Anhörungsergebnis

Nachfolgend werden die Stellungnahmen sinngemäss zusammengefasst widergegeben. Der Begriff "Kantone" beinhaltet die Stellungnahmen der kantonalen Regierungen und der kantonalen Zulassungsstellen (Strassenverkehrsämter und Motorfahrzeugkontrollen).

1. Körperliche und geistige Mindestanforderungen

1.1. Sind Sie einverstanden, dass geistige Mindestanforderungen zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs in den

Anhang 1 aufgenommen werden?

(Art. 7 Abs. 1 und Anhang 1 Ziff. II)

JA (61) wovon: Kantone: 27 übrige Stellen: 34 NEIN (8) wovon: Kantone: 1 übrige Stellen: 7

Keine Stellungnahme / nicht oder kaum betroffen (6) wovon: Kantone: 0 übrige Stellen: 6

Zustimmung: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, VD, VS, ZG, ZH; asa, MFK SO, StVA FR, StVA GE, StVA JU, StVA LU, StVA TI, StVA UR; ACVS, AGU, bfu, FahrschT, FER, FMH, FKS, FREC, Hug, Kap AI, Kapo GL, Kapo GR, Kapo LU, Kapo NW, Kapo SH, Kapo UR, Kapo ZG, KS, KSPD, LRS, Pol BL, Pol JU, Pro Velo, RoadCross, SGAM, Stapo/Kapo LU, SEV, SFV, SGRM, VCS, VfV, VöV, VSR

Ablehnung: GL; ACS, AGVS, CP, FRS, sgv-usam, Kapo ZH, SNG, TCS, vpod

Keine Stellungnahme / nicht oder kaum betroffen: AKUSTIKA, FB, SDG, SOG, SOV, VSKC

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Kritischer Punkt: Begriffe "geistige" <> "psychische" Mindestanforderungen [NW, OW, SH, StVA UR, ZG; asa; FMH; Kapo NW].

- Welche Erkrankungen fallen unter "geistig"? [BE, SO, SG, SO, SZ, ZH; MFK SO; FMH, SGRM]. Genügende kognitive Fähigkeiten sind Ausdruck intakter Hirnleistungsfunktionen und somit „medizinische Fähigkeiten“ [FMH, SGRM].

- Kritischer Punkt: Hoher Detaillierungsgrad in der Auflistung der psychischen Mindestanforderungen in

Anhang 1 [NW, OW, SH, StVA UR, ZG; asa; Kapo NW].

- Ist die Auflistung der einzelnen "kognitiven Fähigkeiten" notwendig? Die erforderlichen Hirnleistungsfunktionen sind schon im Anhang 1, Ziffer II Punkt 1.1 und 1.2 festgehalten [SG, ZH]. Die Begriffe sollten in Richtlinien (oder Weisungen [ZH]) präzisiert werden [BE, SO, ZH, FMH, SGRM]. Auch die Untersuchungsmethoden und allenfalls die zugelassenen Testgeräte in einer separaten Wegleitung oder Richtlinie aufführen [FMH, SGRM].

- Kritischer Punkt: Überprüfung der psychischen Mindestanforderungen bei der Erstzulassung von Fahrzeuglenkenden [asa, LU, NW, OW, SH, StVA LU, StVA UR, ZG; Kapo LU, Kapo NW].

- Mit den geistigen Mindestanforderungen einverstanden, wenn diese bei der Erstzulassung nicht geprüft werden müssen [SG].