Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 21 Seiten
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J151-1538
"Intelligenzquotient unter 70" [bfu]. Korrekt ist der Begriff „schwere Intelligenzminderung“ [FMH], "keine erhebliche Intelligenzminderung [SGRM].
- Zudem fällt auf, dass bei den psychischen Störungen für die Gruppe 2 „kein Schwachsinn“ verlangt wird, für die Gruppe 1 hingegen nicht – dies ist nicht nachvollziehbar [BE, BL, SG, SO; MFK SO; bfu, Pol BL]. Der Ausschluss sollte für beide Gruppen gelten [SGRM].
- Weiter werden in der Gruppe 2 die „erheblichen affektiven oder schizophrenen Störungen“ erwähnt, in der Gruppe 1 jedoch nicht [BE, SG, SO; MFK SO].
- Es sollte ergänzend eingefügt werden " sofern diese nicht ausreichend behandelt werden." Angesichts der insbesondere medikamentösen Behandelbarkeit vieler psychischer Krankheiten ist ein genereller Ausschluss vom Führerausweis bei Vorliegen solcher Krankheiten nicht immer zu rechtfertigen [bfu].
- Die Formulierung "Keine Beeinträchtigung der Leistungsreserven" sollte abgeschwächt werden [bfu].
- „Dissoziale Verhaltensstörungen“ ist unpräzise, richtig ist: „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ (F60.2) [FMH].
- Organisch bedingte Hirnleistungsstörungen:
- Anstelle von "Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik" schlagen wir die folgende Formulierung vor: "Keine Krankheiten mit ausgeprägten paranoiden, manischen oder depressiven Symptomatiken." [BE, SO, ZH]
- Für die 1. Gruppe umformulieren: „Keine organisch bedingten Hirnleistungsstörungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen oder Reaktionsfähigkeit; keine paranoide, manischer oder erhebliche depressive Symptomatik; keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen; keine Beeinträchtigung von Leistungsreserven" [FMH, SGRM].
- Kognitive Fähigkeiten:
- Die Intelligenzminderung muss entweder separat genannt werden oder unter psychischen Erkrankungen spezifiziert werden [FMH].
- Bei der Gruppe 2 muss es korrekt heissen: "Keine wesentlichen und nicht kompensierbaren Beeinträchtigungen der folgenden Leistungsmerkmale, wobei gegenüber Gruppe 1 generell höhere Anforderungen gelten." [VfV]
- Allgemeiner formulieren und die einzelnden Fähigkeiten eher in einer Wegleitung oder Richtlinie abhandeln [SNG].
- Les modifications du chiffre II sont refusées [TCS].
- Les "exigences minimales" énumérées à l'annexe 1 ch. II en matière de santé psychique vont à notre avis trop loin [FRS, Kapo ZH, TCS]. Le TCS a en particulier le sentiment que l'on se rapproche aux chiffres 2.1 et 2.2 des critères d'aptitude caractérielle tels que proposés dans Via Sicura, que le TCS a refusés.
- Die geistigen/psychischen Mindestanforderungen sind zu allgemein gehalten und öffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheide der Behörden und für Gutachten verkehrspsychologischer Untersuchungsstellen. Auf die Liste kann ohne Not verzichtet werden [ASTAG, CAR ASTAG, TAXI ASTAG].
Anhang 2
Sind Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden?
JA (51) wovon: Kantone: 24 übrige Stellen: 27 NEIN (5) wovon: Kantone: 1 übrige Stellen: 4 Weder Ja noch Nein, mit Bemerkung (5) wovon: Kantone: 0 übrige Stellen: 5 Keine Stellungnahme / nicht oder kaum betroffen (18) wovon: Kantone: 3 übrige Stellen: 15
Zustimmung: AG, AR, BE, BS, FR, GL, GR, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, VD, VS, ZG; asa, MFK SO, StVA FR,
StVA GE, StVA JU, StVA TI, StVA UR; AGU, AGVS, FahrschT, FB, FER, FKS, FMH, FREC, Hug, Kapo GL, Kapo GR, Kapo NW, Kapo SH, KS, KSPD, LRS, Pol JU, RoadCross, SFV, SEV, SGAM, SGRM, SNG, SOG, SOV, vpod, VSR
Ablehnung: BL; bfu, CP, Pol BL, SDG
CREACA spricht sich nicht explizit für oder gegen die Änderung aus (Textvorschläge).
Keine Stellungnahme / nicht oder kaum betroffen: LU, ZH; StVA LU; ACS, ACVS, FRS, Kapo AI, Kapo LU, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Pro Velo, Stapo/Kapo LU (medizinische Fragen), TCS (le TCS n'y voit pas d'objection. Il
appartient toutefois prioritairement aux autorités d'admission et au corps médical de se prononcer sur le contenu de ce formulaire), VCS, VfV, VöV, VSKC.