Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 21 Seiten
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J151-1538
GL, Kapo GR, Kapo LU, Kapo NW, Kapo SH, KS, KSPD, LRS, Pol JU, RoadCross, SEV, SFV, SGRM, SNG, SOG, SOV, vpod, VSR
Ablehnung: AG, BL, GR, SG, VD; bfu, CP, Pol BL, SDG, SGAM, VfV
Keine Stellungnahme / nicht oder kaum betroffen: ACS, ACVS, FRS, Kapo AI ("Beurteilung durch Fachpersonal"),
Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Pro Velo, Stapo/Kapo LU (medizinisch / administrative Fragen), TCS (le TCS n'y voit pas d'objection. Il appartient toutefois prioritairement aux autorités d'admission et au corps médical de se prononcer sur le contenu de ce formulaire), VCS, VöV, VSKC.
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Die Punkte 1 (Nennung der Diagnose, Beilage von Berichten….), 32 (Nennung der Art der ärztlichen Kontrolle), 4 (Beilage eines Kurzgutachtens) und 6 (Verlaufsberichte) verletzen das Arztgeheimnis und sind nur zulässig nach Einforderung des schriftlichen Einverständnisses des Antragstellers [Hug].
- Kritischer Punkt: Gestaltung der Felder bei den kognitiven Defiziten [AG, NW, OW, SG, SH, StVA UR, ZG; asa; Kapo NW, SGAM, VfV]
- Kognitive Defizite kommen oftmals bei Seniorinnen und Senioren vor. Bei ihnen drängt sich für die Feststellung von kognitiven Defiziten keinesfalls automatisch eine verkehrspsychologische Untersuchung auf. Erfahrungsgemäss muss nur bei einem sehr kleinen Prozentsatz von Personen mit kognitiven Defiziten eine verkehrspsychologische Untersuchung durchgeführt werden. Das Feld "Abklärung durch Verkehrspsychologen" zum Ankreuzen an dieser Stelle könnte gerade diesen (falschen) Automatismus auslösen und eine Flut von unnötigen verkehrspsycho-
logischen Untersuchungen mit fehlerbehafteter Indikation zur Folge haben [AR, BE, SG, SO, TG, ZH; MFK SO, StVA GE; FMH, SGRM]. Die verkehrsmedizinisch nicht erfahrene Ärztin oder der entsprechende Arzt kann zudem wohl in der Regel die Indikation zur verkehrspsychologischen Untersuchung nicht fundiert stellen [AR, BE, SO, TG, ZH; MFK SO, StVA GE; FMH, SGRM]. „Abklärung durch den Verkehrspsychologen“ sollte daher ersetzt werden durch „Abklärung durch einen behördlich bezeichneten Vertrauensarzt“. Der Vertrauensarzt kann aufgrund seiner zusätzlichen Ausbildung und Erfahrung entweder die Frage nach der Fahreignung beantworten oder die weiteren Abklärungsmassnahmen gezielt festlegen [SGAM].
- Der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt sollte bei der Frage nach kognitiven Defiziten ausser "Ja" und "Nein" ein drittes Feld zur Verfügung stehen, wo sie oder er "unklar" oder "weitere Abklärungen durch eine spezialisierte Untersuchungsstelle erforderlich" markieren kann. Darüber hinaus soll sie oder er die Möglichkeit haben, in einem ensprechenden Textfeld mit wenigen Stichworten eine kurze Begründung einzufügen, weshalb weitere Untersuchungen notwendig sind (analog ist Ziff. 5 des vorgeschlagenen Anhangs 3 abgefasst) [AR, BE, SO, TG, ZH; MFK SO].
- Bei Vorliegen von kognitiven Defiziten muss die Fahreignung abgelehnt oder eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet werden. Fazit: Bei einem „Ja“ ist immer eine VM-Untersuchung angezeigt (wenig Auf-
wand/Kosten). Was für weitere Untersuchungen notwendig ist (Verkehrspsychologie, neuropsychologische Untersuchung, Kontrollfahrt etc), hängt von der Grunderkrankung ab und muss der Verkehrsmediziner anhand seiner Diagnose entscheiden. Streichen (höchstens Hinweis auf Punkt 5) [FMH, SGRM].
- "Abklärung durch Verkehrspsychologen" ersetzen durch "Weitere Abklärungen durch Spezialarzt oder Psychologen empfohlen" [SNG].
- Kritischer Punkt: Teilweise der hohe Detaillierungsgrad [GR, NW, OW, SH, SZ, VD, ZG; asa, StVA GE StVA UR; bfu, Kapo NW]
- Dämmerungssehen:
- Sous le chiffre 1, supprimer l’exigence de la «Vision crépusculaire» qui est un pur examen de spécialiste et qui nécessite un appareillage spécifique que n’a pas le médecin de proximité [FR, LU; StVA FR, StVA LU; Kapo LU].
- Bei der summarischen Prüfung ist diese Untersuchung nicht vorgesehen. Bei einer augenärztlichen Untersuchung müssen auch noch andere Befunde erhoben werden. Da würde sich ein eigenes Formular rechtfertigen. Weglassen [FMH, SGAM, SGRM].
- Lässt sich bei der kursorischen Prüfung relativ schlecht verifizieren [SOG].
- Dämmerungssehen, Gesichtsfeld: Bei den Mindestanforderungen sollte auf Anhang 1 der VZV verwiesen werden: "entspricht den Mindestanforderungen gemäss Anhang 1 der VZV" [AG].
- Gesichtsfeld: Lässt sich bei der kursorischen Prüfung relativ schlecht verifizieren [SOG].
- Es wäre zu prüfen, ob das Kontrastsehen nicht mit bestimmten Geräten überprüft werden müsste [SOG].