Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/66: Übernahme des Schengener Visa Information Systems · 21 Seiten
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innerhalb von 30 Tagen nach der Notifikation durch die EU nur vorbehaltlich des definitiven Entscheids des Parlaments und gegebenenfalls des Volkes genehmigen – der Entscheid des Parlaments unterliegt nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV dem Referendum.
Nach Artikel 141a Absatz 2 BV können der Genehmigungsbeschluss der Notenaustausche und die aufgrund der Übernahme notwendigen Gesetzesänderungen in denselben Erlass aufgenommen werden.