Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/66: Übernahme des Schengener Visa Information Systems · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Hybridlösung
N-VIS Biometrie
VISION VIS-Mail N-VIS eDoc
Client Client EVA-Client lokal
VISION N-VIS CVC eDoc
Konsultation EVA-Server Central VIS Comp zentral
VIS-Mail Biometrie-
Mailaustausch Visa-DB ZEMIS
Antragsdaten Pers.daten DB
VISION VIS-Mail CS-VIS
Mail Server Mail Server Zentralsystem
MS1 MS2 MS1 MS2 …
Server Server … N-VIS N-VIS
2.2.2.2 Ziellösung
Für das Jahr 2011 ist vorgesehen, eine neue nationale Datenbank zu schaffen, welche insbesondere die Daten enthält, die in Anwendung der VIS-Verordnung zwingend in das zentrale VIS übertragen werden müssen. Diese Datenbank wird als «nationales Visumsystem» bezeichnet. Der Zugang der schweizerischen Behörden auf diese neue Datenbank muss, wie jener auf das zentrale VIS, auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Benutzerin oder der Benutzer greift direkt über die Zugangsstelle CVC auf die Daten des zentralen VIS zu, ohne über das neue nationale Visumsystem gehen zu müssen.
Sämtliche Änderungen oder Löschungen von Daten, die in Anwendung der VIS-Verordnung im nationalen Visumsystem erfasst wurden, müssen dem zentralen VIS unverzüglich übermittelt werden.