Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/66: Übernahme des Schengener Visa Information Systems · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Migration BFM

Hybridlösung

N-VIS Biometrie

VISION VIS-Mail N-VIS eDoc

Client Client EVA-Client lokal

VISION N-VIS CVC eDoc

Konsultation EVA-Server Central VIS Comp zentral

VIS-Mail Biometrie-

Mailaustausch Visa-DB ZEMIS

Antragsdaten Pers.daten DB

VISION VIS-Mail CS-VIS

Mail Server Mail Server Zentralsystem

MS1 MS2 MS1 MS2 …

Server Server … N-VIS N-VIS

2.2.2.2 Ziellösung

Für das Jahr 2011 ist vorgesehen, eine neue nationale Datenbank zu schaffen, welche insbesondere die Daten enthält, die in Anwendung der VIS-Verordnung zwingend in das zentrale VIS übertragen werden müssen. Diese Datenbank wird als «nationales Visumsystem» bezeichnet. Der Zugang der schweizerischen Behörden auf diese neue Datenbank muss, wie jener auf das zentrale VIS, auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Benutzerin oder der Benutzer greift direkt über die Zugangsstelle CVC auf die Daten des zentralen VIS zu, ohne über das neue nationale Visumsystem gehen zu müssen.

Sämtliche Änderungen oder Löschungen von Daten, die in Anwendung der VIS-Verordnung im nationalen Visumsystem erfasst wurden, müssen dem zentralen VIS unverzüglich übermittelt werden.