Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/93: Revision Lebensmittelrecht 2009 · 2 Seiten

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ber 20051 über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse gemeint. Dies geht aus der Deutschen Bezeichnung "Zucker" nicht deutlich hervor, da es für Zucker keinen Plural gibt. Daher wird mit dem Begriff "Zuckerarten" diese Möglichkeit geschaffen. Die Kennzeichnung "Zucker" in der Nährwerttabelle ist weiterhin zulässig.

Art. 30 Abs. 1 und 1bis

Neu müssen Verpackungen von Eiern mit einem Identitätskennzeichen versehen sein, ausgenommen auf ihnen ist der Code einer Packstelle gemäss Vorgaben der VO (EG) 1234/2007 angebracht.

Art. 30 Abs. 3bis

Es wird präzisiert, dass das Identitätskennzeichen je nach Erzeugnis, auf dem Erzeugnis selbst, seiner Verpackung oder Umhüllung aufgebracht werden darf.

Der bisherige Absatz 3bis wird zu Absatz 3ter.

Art. 32 Abs.2

Es wird ausgeführt, dass das Kennzeichen leicht lesbar und deutlich sichtbar aufgebracht sein muss.

Art. 32 Abs.3

Umhüllungen von zerlegtem Fleisch und Nebenprodukten der Schlachtung, die denselben Schutz bieten wie Verpackungen, dürfen mit einem Identitätskennzeichen versehen werden.

Art. 32 Abs 3bis und Abs. 5

Es wird die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Transportbehältern und Grosspackungen und von Verpackungen zur unmittelbaren Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten aufgenommen.

Art. 32 Abs. 6

Farbstoffe zur Kennzeichnung der Erzeugnisse selbst müssen gemäss den lebensmittelrechtlichen Vorschriften für die Verwendung von Farbstoffen in Lebensmitteln zugelassen sein (siehe Anhang 7 der Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe2).

Übergangsfrist der Änderung vom 11. Mai 2009

Die Übergangsfrist der Änderung vom 11. Mai 2009 wurde für alle vorgenommenen Änderungen auf den 31. Oktober 2011 festgelegt. Irrtümlicherweise hat diese Übergangsfrist auch die Änderungen im Zusammenhang mit der Allergendeklaration miterfasst. Da diese Änderung für den Gesundheitsschutz von grossr Bedeutung ist, wird die diesbezügliche Übergangsfrist auf den 31. Oktober 2010 verkürzt.

Anhang 7

Bei der nährwertbezogenen Angabe "Fettarm" werden die Ausdrücke "weniger" geändert in "nicht mehr".

1 SR 817.022.101

2 SR 817.022.31