Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/93: Revision Lebensmittelrecht 2009 · 2 Seiten

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Neu dürfen auch Weizenkeimlinge in geringen Mengen zur Verbesserung der Backfähigkeit des Normalmehls verwendet werden.

In Abs. 4 wird die Aufzählung einzelner Stärkearten in "Stärke" geändert.

Art. 13 Abs. 1bis

Neu wird die Bestimmung aufgenommen, dass die Getreideart von Spezialvollkornmehl angegeben werden muss, damit die Konsumentinnen und Konsumenten über die Art des Mehls informiert sind.

3. Kapitel:

Dieses Kapitel wird neu gegliedert. Der Titel dieses Kapitels wird von "Brot, Back- und Dauerbackwaren" geändert in "Backwaren (Brot, Fein- und Dauerbackwaren)"

1. Abschnitt (Art. 13a)

Die Definition von Backwaren wird neu in diesen Abschnitt aufgenommen. Es handelt sich um eine kürzere Umschreibung der bisherigen Bestimmung von Art. 18 Abs. 1, inhaltlich wurde nichts geändert. Die im 2. Satz des geltenden Art. 18 Abs. 1 erwähnten zusätzlich möglichen Zutaten sind im neuen Art. 13a enthalten (die Aufzählung der weiteren Zutaten ist nicht abschliessend).

3. Abschnitt (Art. 14-17)

In diesem Abschnitt werden die Definitionen und Anforderungen für "Brot" festgelegt.

Art. 16 Abs. 2 Bst. a wird verständlicher formuliert.

3. Abschnitt (Art. 18-20)

Dieser Abschnitt enthält Definitionen und Anforderungen für Fein- und Dauerbackwaren. Die Definitionen werden denjenigen der Deutschen Leitsätze angeglichen (Leitsätze für Feine Backwaren).

Art. 19 Bst. b

Der Mindestbuttergehalt wird neu auf den Butterfettgehalt bezogen und nicht wie bisher auf den Buttergehalt. Die Zugabe von Speisefetten und -ölen wird nicht mehr ausdrücklich verboten. Deshalb ist die Ausnahme für Petit-Beurre nicht mehr notwendig. Der Mindest-Butterfettgehalt muss in jedem "Butter"-Feinback- und -Dauerbackware enthalten sein.

Art. 22 Abs. 3

Die Zutat "Hühnereiweiss" soll in "Eiweiss" und "Klebereiweiss" in den umschriebenen Begriff "Gluten (Weizenkleber) geändert werden.

Art. 27

Fehlerkorrektur ("Puddig" in "Pudding")

Art. 27a

Die Ölsaaten werden neu umschrieben.