Erl. Bericht EnV (KEV), HKNV
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 16 Seiten
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4.7 Erläuterungen zur Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Titel
Der Titel der Verordnung ist sehr lang und schwerfällig; sie erhält daher neu einen Kurztitel (Herkunftsnachweis-Verordnung).
Art. 4 Produktionsdaten
Abs. 1: Nicht immer sind Messstellen einzelne Einspeisepunkte, da diese aus mehreren Messpunkten zu einem virtuellen Messpunkt zusammengefasst werden können. Die vorgeschlagene Änderung präzisiert diese Tatsache in der Verordnung.
Abs. 4: Um die jährliche und der quartalsweise Erfassung der Produktionsdaten zu harmonisieren, wird der Termin für die jährliche Erfassung der Daten auf Ende März des Folgejahres gelegt.
Art. 5 Abs. 7: Um die die Transaktionskosten bei der Ausstellerin (Swissgrid) zu minimieren, werden die Vollzugskosten für die Erfassung erst ab einem Betrag von sFr. 10.- pro Jahr und Anlage verrechnet. Somit ist die Erfassung von Energie (bei den heutigen Swissgrid-Tarifen) bis zu einer Jahresproduktion 2'000 MWh pro Anlage für den Produzenten kostenlos.