Erl. Bericht EnV (KEV), HKNV
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 16 Seiten
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Es stellten sich in diesem Zusammenhang und vor allem bezüglich Bewirtschaftung des KEV-Fonds sehr komplexe Fragen (Kriterien, Wahlmöglichkeiten, Einfluss auf Deckelbewirtschaftung/Wartelisten, Handhabung in HKN und Bilanzgruppen, Vollzugsaufgaben etc.). Deren Beantwortung braucht umfangreiche Abklärungen, welche erst ergriffen werden sollen, wenn das Splitting auch wirklich gewünscht wird. Ziel der mit der Revision verbundenen Anhörung ist es deshalb, die Meinung der interessierten Kreise zu dieser Thematik einzuholen und je nach Resultat eine entsprechende Regelung in einer späteren EnV-Revision zu treffen.
2.6.2 Messkosten
Die Produktion der nicht lastganggemessenen Anlagen (NLGM)2, wird heute (manuell) vierteljährlich erfasst (gemäss Art. 1f Abs. 2 Bst. b). Für Anlagen mit Lastgangmessung erfolgt die Ablesung monatlich (automatisch). Die Messkosten3 sind zum Teil hoch und werden gemäss Art. 2 Abs.3 den Produzenten belastet. Für kleinere Anlagen (mit Leistung um 30 kW und deshalb mit Lastgangmessung) können sie ohne weiteres gegen 10% der Vergütung betragen.
Im Zusammenhang mit der vollständigen Liberalisierung des Strommarktes 2014 werden für die Endkunden voraussichtlich vermehrt lastganggemessene Zähler notwendig werden, sodass der Kostendruck hier zunehmen wird. In jedem Fall ist die Frage der Messkosten dann neu zu beurteilen. Deshalb wurde darauf verzichtet, in der vorliegenden Revision die Messkostenfrage direkt zu regeln. Die bestehende Empfehlung „Anschlussbedingungen für Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien“4 kann jedoch in Streitfällen zu den Messkosten herangezogen werden.
2.6.3 Grid Parity
Das Postulat 08.37615 UREK-N verlangt eine Prüfung und Berichterstattung darüber, ob die bei der KEV zu berücksichtigenden Mehrkosten für Strom aus Photovoltaik mit Standort auf Gebäuden und Anlagen an den effektiven Mehrkosten der Verbraucher, der so genannten "grid parity" zu bemessen sind, unter Einbezug der eingesparten Netznutzungsgebühren.
Als "Mehrkosten" bei der Photovoltaik werden heute jene Kosten gemessen, die den Marktpreis an der Strombörse übersteigen. Nach Postulat sollten die Mehrkosten aus der Differenz zwischen dem Strompreis aus der Steckdose und jenem vom Hausdach berechnet sein.
Das Postulat geht von der Vermutung aus, dass eine dezentrale Produktion die Netzinfrastruktur entlastet und somit die Vergütung auf Grund des reinen Energiepreises zu klein ist. Das BFE hat dazu eine Studie erarbeitet, die klar zeigt, dass die Entlastung nur in ganz speziellen Fällen eintreten kann, genauso oft aber auch Belastungen stattfinden.
Die Forderung einer Vergütung nahe am „Steckdosenpreis“ missachtet die Tatsache, dass die Anlagen auf ein stabiles Netz mit genügend Leistungsreserven angewiesen sind, damit die lokale Produktion in allen Lastfällen des Netzes auch abgenommen werden kann. In Deutschland wird z.B. wegen der grossen Windparks mehr Übertragungskapazität gefordert, um regionale Unterschiede ausgleichen zu können.
Die KEV nimmt den Börsenhandelspreis von Swissix als Referenz für den Marktpreis. Dieser ist jedoch schon gleich hoch oder höher als der durchschnittliche reine Energiepreis an der Steckdose des Endkunden.
Der Erlös für gelieferte Energie wird in der Regel von der Verfügbarkeit bestimmt. Solarstrom mit seiner wohl statistisch gesehen gut vorhersagbaren Verfügbarkeit, aber nicht „auf Kommando“ abrufbaren Produktion gilt unter diesem Blickwinkel als „minderwertig“.
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2 Nach Art. 8 Abs. 5 StomVV müssen Anlagen <30kW installierte Leistung nicht obligatorisch mit einer Lastgangmessung (LGM) ausgerüstet werden. Für Anlagen > 30 kW ist eine LGM obligatorisch. 3 Beispiele für Jahreskosten: Sie variieren zwischen Fr. 1700.- und Fr. 2700.- (in wenigen Fällen aber auch nur Fr. 240.-). 4 http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/00616/index.html?lang=de&dossier_id=00794 5 Effektive Mehrkosten der Fotovoltaik berücksichtigen