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Vernehmlassung 2010/24: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Verordnungsänderungen und neue Verordnung über Anlagestiftungen · 16 Seiten

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Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Art. 34 Kapitalzusagen der Stiftung

(Art. 53k Bst. d BVG)

Kapitalzusagen seitens der Stiftung müssen jederzeit durch verbindliche Kapitalzusagen von Anlegern oder liquide Mittel gedeckt sein.

11. Abschnitt: Information und Auskunft

Art. 35 Information

(Art. 53k Bst. e, Art. 62 Abs. 1 Bst. b BVG)

1 Jedem Anleger sind beim Beitritt die massgeblichen Stiftungserlasse auszuhändigen. Änderungen derselben sind ihm in geeigneter Weise mitzuteilen.

2 Die Stiftung veröffentlicht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Jahresbericht, welcher zumindest die folgenden Angaben enthält:

1. die Aufzählung der Organe der Anlagestiftung;

2. Angaben entsprechend Artikel 51c Absatz 4 BVG, einschliesslich allfälliger Schätzungsexperten (Artikel 11);

3. die Jahresrechung entsprechend Artikel 38;

4. den Bericht der Revisionsstelle;

5. je Anlagegruppe die Anzahl der ausgegebenen Ansprüche;

6. der Hinweis auf allfällige Prospekte.

3 Die Aufsicht kann im Interesse der Anleger zusätzliche Angaben verlangen.

4 Ausser bei Immobilienanlagegruppen hat neben den Berichterstattungen mindestens vierteljährlich eine zusätzliche Publikation der Kennzahlen nach Artikel 38 Absatz 7 zu erfolgen.

Art. 36 Auskunft

(Art. 53k Bst. e, Art. 62 Abs. 1 Bst. b BVG)

1 Die Anleger sind berechtigt, vom Stiftungsrat jederzeit Auskunft über die Geschäftsführung und Einsicht in die Buchhaltung zu verlangen.

2 Im Falle der Gefährdung schutzwürdiger Interessen oder von Geschäftsgeheimnissen kann die Auskunftserteilung und Einsichtsnahme mit Zustimmung des Stiftungsratspräsidenten verweigert werden.

Art. 37 Publikationen und Prospektpflicht

(Art. 53k Bst. e BVG)

1 Sämtliche nach dieser Verordnung verlangten Publikationen müssen in geeigneter Form erfolgen. Die Aufsicht kann dazu Auflagen machen.

2 Ausser im Falle von Einanlegergruppen publiziert die Stiftung bei Lancierung von Anlagegruppen in Immobilien, alternative Anlagen, High Yield Bonds sowie im