Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 20 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung
des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)
5.2.1 Allgemeine Stellungnahmen zu den Kernmassnahmen
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Kernmassnahmen ausdrücklich als Beitrag zu einer verbesserten Krisenresistenz (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, AG, AI, BE, GE, JU, LU, NW, SO, TI, UR, VD, ZH, BDP, CVP, FDP, SP, EVP,
Grüne, Städteverband, economiesuisse, SAGV, SBVg, KV, Travail.Suisse, VHV, VSPB, SIX, SFA, STV, Prof. Geiger, SEK, veb). FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, BE, JU, LU, NW, SO, SP, SGB und KV machen, wie eingangs erwähnt, gar ausdrücklich geltend,
dass eine Abweichung von den vorgeschlagenen Massnahmen höchstens im Sinne einer Verschärfung erfolgen dürfe.
Vielen Vernehmlassungsteilnehmern fehlt, insbesondere bei den Eigenmittelanforderungen, eine ausreichende Berücksichtigung der internationalen Regulierungsentwicklung (GL, VD, ZG, CVP, FDP, EDU, SBVg, SIX, Centre Patronal, CS, UBS, FER). Aus diesem Grunde fordern CVP, FDP, Städteverband, economiesuisse, SGV, SAGV, SBVg, Centre Patronal, CS und UBS die Einführung eines Revisionsmechanismus zur Überprüfung und Anpassung der Massnahmen an die internationalen Entwicklungen.
BE und SP empfehlen die Prüfung eines Verbots des Eigenhandels. BDP spricht sich für eine Verstärkung der Aufsicht durch die Aktionäre aus. SP und Grüne fordern ferner die Einführung einer Berichterstattungspflicht von Bundesrat, SNB und FINMA an das Parlament. Grüne und SGB schlagen die Einführung einer externe Revision vor, welche die Erkennung von Systemrisiken im Bankensektor und die von SNB und FINMA ergriffenen Massnahmen überprüft.
SVP lehnt die Kernmassnahmen mit dem Argument ab, sie seien im Grundsatz unausgegoren und unvollständig. Der SGV erachtet die Massnahmen als Überregulierung und lehnt sie ab. Nach Auffassung der CS und UBS stellen die geplanten Massnahmen einen schweren Eingriff unter anderem in die Wirtschaftsfreiheit dar und beeinträchtigen die Wettbewerbsposition der Grossbanken im In- und Ausland. Sowohl CS als auch UBS zweifeln insbesondere an der genügenden Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips.
Hinsichtlich der Anforderungen an Organisation und Infrastruktur einer systemrelevanten Bank fordern CVP, FDP, economiesuisse, SGV, SAGV, SBVg, SVV, CS und UBS allgemein eine Angleichung der Massnahmen an die Vorschläge der Expertenkommission. CS und UBS stellen in diesem Zusammenhang ganz allgemein die Wettbewerbsneutralität der organisatorischen Massnahmen in Frage.
Schliesslich bemängeln SVP, CS und UBS das Fehlen gründlicher wirtschaftlicher Analysen zu den Auswirkungen der Vorlage, der Kernmassnahmen sowie der steuerlichen Begleitmassnahmen auf die Schweizer Volkswirtschaft und deren Finanzplatz. Sie verlangen deshalb die Erstellung einer Wirkungsanalyse samt entsprechender Schlussfolgerungen, die der Bundesrat dem Parlament gemeinsam mit der Gesetzesvorlage unterbreitet.
5.2.2 Anforderungen an Eigenmittel, Liquidität und Risikomanagement (Art. 9 Abs. 2 lit. a – c)
AG, TI, UR, ZH, BDP, STV und SEK stimmen den Eigenmittelanforderungen ausdrücklich zu. Auch CVP und FDP begrüssen ausdrücklich den „Swiss Finish“.
Zahlreiche Befürworter schlagen vor, die Eigenmittelanforderungen nicht nur aufgrund der risikogewichteten Aktiven zu bemessen, sondern allenfalls mittels einer stärkeren Gewichtung der Leverage Ratio (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, BE, JU, LU, NW, SH, ZH, SP, SGB, KV, Prof. Geiger). FDK und die sich ihre anschliessenden Kantone erachten