Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 20 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung

des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)

5.7 Steuerliche Massnahmen

5.7.1 Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren und Befreiung der Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe bei Wandlung von CoCos

1. Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziffer 4 und 5

Aufgehoben

Art. 5a

Aufgehoben

Art. 6 Abs. 1 Bst. l (neu)

1 Von der Abgabe sind ausgenommen:

l. die Beteiligungsrechte von systemrelevanten Banken gemäss Artikel 7 des Bankengesetzes vom 8. November 1934, die unter Verwendung des Wandlungskapitals gemäss Artikel 12 Absatz 1 des Bankengesetzes begründet oder erhöht werden.

Art. 7 Abs. 1 Bst. f

Aufgehoben

Art. 9a

Aufgehoben

Art. 10 Abs. 3 und 4

Aufgehoben

Art. 11 Bst. b

Die Abgabe wird fällig:

b.auf Beteiligungsrechten: 30 Tage nach Ablauf des Vierteljahres in dem die Abgabeforderung entstanden ist (Art. 7);

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen vollumfänglich die Abschaffung der Emissionsabgabe in beiden vorgeschlagenen Fällen (AI, BS, GE, LU, NE, SH, TI, VD, VS, CVP, FDP, economiesuisse, SGV, SAGV, SVV, VHV, VSPB, SIX, IRV, SVSP, WEKO, SEK, veb).

Ein Grossteil der Befürworter stimmt den Massnahmen nur mit Vorbehalten zu (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, AG, JU, NW, SO, UR, ZH, EVP, SBVg, SwissHoldings, VAS, TK, CS, UBS, FER, Uni Luzern). Es wird geltend gemacht, der Wegfall der Emissionsabgabe solle auch für nicht systemrelevante Banken unabhängig von ihrer Rechtsform und für gleichartige Instrumente von Versicherungsgesellschaften sowie für andere Instrumente als die bedingten Pflichtwandelanleihen gelten (NE, TI, ZH, SBVg, VSPB, TK, CS, Raiffeisen, Uni Luzern). Weiter wird gefordert, die Emissionsabgabe generell abzuschaffen, wenn nicht in dieser Vorlage, dann spätestens mit der Unternehmenssteuerreform III (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, AG, NW, UR, ZG, ZH, FDP, economiesuisse, SAGV,

SwissHoldings). Schliesslich beantragt etwa der VAS, auch den Sekundärhandel von der Umsatzabgabe auszunehmen.

BE, SP, Grüne, SGB, KV und Travail.Suisse lehnen beide Massnahmen ab. SGB führt begründend an, die Massnahmen seien kontraproduktiv, da sie Anreize zur Verschuldung schafften. KV und Travail.Suisse teilen die Auffassung, die Steuermindereinnahmen seien nicht verkraftbar. Gemäss BE, SP und Grüne lasse sich die Emission von CoCos aus der Schweiz, wie die Praxis schon gezeigt habe, mit einer entsprechenden gesetzlichen Vorgabe sicherstellen, ohne dass dafür jährlich auf 150 Mio. Franken Steuereinnahmen verzichtet werden müsse.