Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 20 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung

des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)

Übergangszeit vorzusehen, damit die systemrelevanten Banken schnell mit der Umsetzung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen beginnen können (economiesuisse, SAGV,

SBVg, VSPB, SFA, TK, UBS, CS, Raiffeisen). Die SBVg plädiert für eine auf den 1. Januar 2012 einzuführende, zeitliche befristete Befreiung von der Verrechnungssteuer für Zinsen von Finanzmarktpapieren, die Banken und Bankholdinggesellschaften zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften emittieren.

Die CS fordert eine Überarbeitung der Begriffsdefinitionen und der haftungsrechtlichen Situation der Zahlstelle. Sodann müsse die Regelung mit den Änderungen unter US-FATCA, der kommenden Abgeltungssteuer mit Deutschland und Grossbritannien sowie der Zinsbesteuerung mit der EU koordiniert werden (economiesuisse, SAGV, SBVg, Swiss Holdings, VHV, CS, UBS).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Adressmethode (Art. 4 Abs. 1abis E-VstG) nicht tauglich sei, sie könne leicht umgangen werden (SZ, SBVg, SVSP, Raiffeisen). SZ schlägt zur Verhinderung von Missbräuchen vor, den Anreiz zur Anlage bei einer ausländischen Bank klein zu halten und macht konkrete Vorschläge hierzu. CVP begrüsst zwar die Schliessung von Steuerschlupflöchern. Ihrer Ansicht nach sei aber zu verhindern, dass durch fiskalische Massnahmen ganze Marktteile ins Ausland abwandern, wie bei der seinerzeitigen Vertreibung der Anlagefonds. SFA fordert, dass auch kollektive Anlagefonds als Empfänger von Erträgen aus Obligationen und Geldmarktpapieren von der Verrechnungssteuer befreit werden.

SZ fordert, dass ein Anteil an den nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuern den Kantonen zufalle. Auch wenn die Verrechnungssteuer keine Abgeltungswirkung habe, stelle sie wirtschaftlich bei der Zahlstellensteuer ein Substitut für die Einkommenssteuer dar, woran die Kantone zu beteiligen seien.

JU, VD, SVP und VAS, lehnen den Vorschlag ab. VAS moniert unter anderem, dass Aussagen über volkswirtschaftliche Auswirkungen fehlten. Nach Meinung der SVP schwächten die Änderungen bei der Verrechnungssteuer den Finanzplatz Schweiz statt ihn zu stärken, weil künftig auch Abgaben auf ausländische Obligationen fällig würden.

Schliesslich halten etliche Kantone fest, dass allfällige finanzielle Kompensationsmassnahmen zu Lasten des Bundes gehen müssten (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, AG, JU, NE, NW, SO, TI, UR, VD, ZH).

5.8 Inkraftsetzung und Übergangsbestimmungen

LU begrüsst ausdrücklich die zügige Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende Jahr. Swissmem spricht sich für die integrale Umsetzung der Vorlage ohne zeitliche Verzögerung aus.

CVP, FDP, SVP, economiesuisse, SAGV, SBVg, CS und UBS äussern sich hingegen kritisch bis ablehnend zum Zeitplan für die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage bis und mit ihrer Verabschiedung durch das Parlament. SVP führt zudem an, dass das Vernehmlassungsverfahren ein verfassungsmässig verbrieftes Recht sei, das der Bundesrat ernst zu nehmen habe.

UBS schlägt die gestaffelte Inkraftsetzung des Gesetzes vor, um insbesondere die Übereinstimmung der Schweizer Eigenmittelanforderungen mit den internationalen Anforderungen an systemrelevante Banken sicherzustellen.

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer fordern schliesslich eine Verlängerung der Frist für die Umsetzung des Gesetzes, insbesondere der organisatorischen und steuerlichen Mass-