Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 20 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung

des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)

Die Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich fast ausschliesslich zum Wandlungskapital gemäss Art. 13 E-BankG sowie zu den für das Wandlungskapital vorgeschlagenen Kapitalinstrumenten.

BS, JU, TI, BDP, CS, Prof. Geiger, Lenz&Staehelin und veb stimmen ausdrücklich den neuen Formen der Eigenmittelbeschaffung zu.

Einige Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Einführung von CoCos mit dem Vorbehalt, dass CoCos für sämtliche Banken und unabhängig der Rechtsform des Unternehmens zuzulassen seien (CVP, SBVg, VHV, VSPB, VAS, Raiffeisen, Uni Luzern). Für eine ausdrückliche Zulassung weiterer Kapitalbeschaffungsinstrumente (z. B. „write off“-Obligationen) sprechen sich die SBVg, UBS, Prof. Geiger und Lenz&Staehelin aus. UBS führt in diesem Zusammenhang an, dass das Eigenkapitalerfordernis auch durch hartes Eigenkapital oder andere, mit CoCos vergleichbaren Instrumenten mit verlustabsorbierender Wirkung erfüllt werden könne. Prof. Geiger empfiehlt zudem die Kotierung von CoCos und „write off“- Obligationen an den Börsen. Seiner Meinung nach gebe das auf einen aktiven Handel mit solchen Titeln gestützte Preissignal wohl einen zuverlässigeren Massstab für die Bonität der systemrelevanten Banken ab, als dies bei den bisherigen nachrangigen Anleihen der Fall gewesen sei. Lenz&Staehelin ist der Auffassung, dass der Ablauf der Ausgabe neuer Aktien im Fall der Wandlung zu wenig klar geregelt sei. Entsprechend der von ihnen gemachten Vorbringen schlagen CS, UBS und Lenz&Staehelin verschiedene Anpassungen der Art. 11 – 13 E-BankG vor.

CS ist der Ansicht, dass „write off“-Obligationen keinen Bezug zum Wandlungskapital haben, da sie nicht zu einer eigentlichen Erhöhung des Aktienkapitals führten, weshalb sie nicht in Art. 13 E-BankG aufzunehmen seien. Auf die „Zulässigkeit, mittels „write-off“-Obligationen die neuen Eigenmittelanforderungen erfüllen zu können“, könne aber in Art. 11 E-BankG hingewiesen werden.

Für BDP stellt die durch Wandelanleihen ergänzte Stärkung der Eigenkapitalbasis die wichtigste der in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen dar. Für sie ist unklar, wie die Höhe der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung von 10% und diejenige der durch CoCos zu finanzierenden Mittel von 9% festgelegt worden sei. SGB erachtet die künftige Anrechnung von bedingten Pflichtwandelanleihen als Eigenkapital für problematisch und fordert daher eine „Erhöhung der harten Eigenmittel“. Zudem gebe es weltweit kaum Erfahrungen mit Co-Cos. Im Zeitraum um die Wandlung der Anleihen könne es zu einer Flucht aus den betreffenden Aktien kommen.

CVP, FDP, economiesuisse, SGV, SAGV, SBVg, CS und UBS lehnen den ihrer Meinung nach in der Vorlage angestrebten strikten Automatismus zwischen Wandlung von CoCos und Auslösung des Notfallplans mit all seinen Konsequenzen ab. Es sei stattdessen, wie beispielsweise SBVg anführt, ein Ansatz zu verfolgen, der einen geeigneten Handlungsspielraum vorsehe.

TI und SP sprechen sich schliesslich dafür aus, CoCos in der Schweiz zu emittieren und dies auch im Gesetz zu verankern.