Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 20 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung

des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)

4. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer

Im Grundsatz stossen die vorgeschlagenen Massnahmen im BankG überwiegend auf Zustimmung. Viele Vernehmlassungsteilnehmer fordern eine Verschärfung der Anforderungen für systemrelevante Banken (FDK, BE, JU, NW, SO, SP, SGB, KV). 12 Kantone schliessen sich der Stellungnahme der FDK an (AR, BL, BS, FR, GL, NE, OW, SG, SH, TG, VS, ZG). GE unterstützt die Vorlage vorbehaltlos. Swissmem spricht sich für eine integrale Umsetzung des vorliegenden Regelwerkes aus.

SVV und SGB nehmen eine eher ablehnende Haltung ein. SVP, EDU, SGV und UBS lehnen die Vorlage ab.

In Bezug auf die steuerlichen Begleitmassnahmen fallen die Stellungnahmen unterschiedlicher aus. Die Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich mehrheitlich (AI, BS, GE, LU, NE, SH, TI, VD, VS, CVP, FDP, economiesuisse, SGV, SAGV, SVV, VHV, VSPB, SIX, IRV,

SVSP, WEKO, SEK, veb) oder mit Vorbehalten (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, AG, JU, NW, SO, UR, SZ, ZG, ZH, EVP, SBVg, SwissHoldings, VHV, VAS, SFA, TK, CS, UBS, Uni Luzern) für eine generelle Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren aus. 15 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellensystem bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren vollumfänglich zu (AI, BS, GE, LU, SH, TI, VS, SGV, Travail.Suisse, SVV, IRV, SVSP, WEKO, SEK, veb). Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer stehen dem Vorschlag kritisch gegenüber, nur vier lehnen ihn ausdrücklich ab (JU, VD, SVP, VAS).

4.2 Wichtigste Vorbehalte der Befürworter

Ein Teil der Befürworter der Vorlage macht unter anderem geltend, die Regulierung sei auf Gesetzesstufe detaillierter vorzunehmen (FDK und die sich ihr anschliessenden Kantone, BE, JU, NW, SG, CVP, SP). Häufig werden die vorgeschlagenen Massnahmen zur Organisation und das der FINMA in diesem Zusammenhang eingeräumte grosse Ermessen kritisiert (CVP, FDP, economiesuisse, SAGV, Centre Patronal, CS). Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, das Gesetz greife zu weit in die Organisation der Banken ein und verletze damit das Prinzip der Subsidiarität.

Mehrere Befürworter fordern, dass alle Banken und nicht nur solche in Rechtsform der Aktiengesellschaft Pflichtwandelanleihen (CoCos) sollen begeben können (SBVg, VHV, VSPB, VAS, Raiffeisen, Uni Luzern). Ebenfalls zahlreiche Befürworter sprechen sich für eine stärkere Berücksichtigung der internationalen Standards und Entwicklungen, unter Umständen sogar für die Aufnahme einer Revisionsklausel im Gesetz aus (GL, SH, Städteverband, CVP, FDP, economiesuisse, SAGV, SBVg, SVV, VHV, VAS, SIX, TK, Centre Patronal, CS). NKF weist darauf hin, dass bei der Umsetzung der Massnahmen eine Koordination zwischen den Schweizer Behörden und Behörden in Drittstaaten wesentlich sei.

Schliesslich ist für etliche Befürworter der vorgesehene Zeitplan für die Umsetzung der bankengesetzlichen sowie der steuerrechtlichen Massnahmen zu knapp bemessen. Dies gilt neben den organisatorischen Massnahmen, insbesondere für eine Umstellung auf ein Zahlstellensystem bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren (CVP, FDP, economiesuisse, SAGV, SBVg, SwissHoldings, SIX, SFA, Centre Patronal, CS, NKF).