Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 16 Seiten
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base» (z.B. Art. 43a Abs. 4 BV), «desserte de base» (z.B. Motion 05.3232) und «service universel» (z.B. Art. 2 PG2). Auf Italienisch finden sich «servizio universale» und «servizio pubblico». Auf Deutsch steht neben «Grundversorgung» auch «Universaldienst». Auch auf Deutsch und auf Italienisch wird teilweise der französische Begriff «service public» verwendet.
1.1.2.2 Wortwahl im vorgestellten Entwurf
Der vorgestellte Entwurf verwendet auf Deutsch den Begriff der «Grundversorgung», weil dieser in der Bundesverfassung (Art. 43a Abs. 4 und Art. 92 Abs. 2 BV) eingebürgert sowie in der Gesetzgebung etabliert3 ist und den zentralen Gedanken der Verfassungsbestimmung gut zum Ausdruck bringt. Auf Französisch wurde der Begriff «service universel» gewählt. Dieser ist offener für Bereiche, in denen nicht nur staatliche Unternehmen aktiv sind, als dies bei «service public» der Fall wäre. Er ist moderner und offener als der Begriff «desserte de base», der in erster Linie an Postautos und Fahrpläne denken lässt. «Service universel» trifft den Kern der hier verwendeten Begriffsdefinition (siehe den folgenden Abschnitt) besser als «(biens et) services de base» oder «service de base», da er nicht an den blossen Grundbedarf im Sinn des Existenzminimums erinnert. Zudem schliesst er durch das Adjektiv «universel» den Gedanken der allgemeinen Zugänglichkeit ein. Was im Sinn des Grundbedarfs grundlegend/«de base» ist, muss grundsätzlich auch allen zur Verfügung stehen, so dass «universel» auch den Gedanken von «Grund-»/«de base» abdeckt. Der Begriff «service universel» wird heute zwar vorwiegend im Post- und Fernmeldebereich verwendet, ist sprachlich jedoch nicht auf diese Verwendung beschränkt; die Erweiterung seines Verwendungsbereichs rechtfertigt sich angesichts der genannten Vorteile. Die italienische Formulierung «servizio universale» entspricht der französischen und hat die entsprechenden sprachlichen Vorzüge. In systematischer Hinsicht liegt ihre Wahl umso näher, als sie bereits heute breiter angewendet wird als das französische «service universel» (etwa in der pa.Iv. 03.465 und in der Mo 05.3232).
Auch Artikel 1 Absatz 1 des Entwurfs vom 20. Mai 2009 zu einem neuen Postgesetz (09.049, BBl 2009 5249) verwendet «Grundversorgung», «service universel» und «servizio universale». Mit dieser Wortgleichung steht eine prägnante, transparente, wenig disparate und leicht als Schlagwort verwendbare Wortwahl zur Verfügung. Anzumerken ist, dass der deutsche Begriff nicht genau denselben Akzent setzt wie die französische und die italienische Fassung: Der Begriff «Grundversorgung» betont das Element «Grund-», also die Basis, das Notwendige. Im französischen «universel» und im italienischen «universale» rückt hingegen ein anderer Aspekt in den Vordergrund, nämlich die Ausrichtung auf die gesamte Bevölkerung. Diese kleine Variation ist nicht schädlich, sondern im Gegenteil eine Bereicherung. Beide Varianten bringen zentrale, mit einander verknüpfte Aspekte des Konzepts der Grundversorgung zum Ausdruck.
2 Postgesetz vom 30. April 1997, POG, SR 783.0.
3 Art. 1 Abs. 2 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997, SR 784.10; 1. Abschnitt des 2. Kapitels des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007, SR 734.7; Art. 32, 54 und
62 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung, SR 832.102.