Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 20 Seiten
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Ein Kanton zweifelt an der Wirksamkeit des Zweckänderungsverbots wegen der damit verbundenen Kontrollschwierigkeiten (TI).
Ein anderer Kanton findet, dass bei Bauten für die Pferdehaltung eine zonenkonforme Alternativnutzung eher möglich sei als bei Biogasanlagen (SH).
Ein Vernehmlasser schliesslich weist darauf hin, dass Bauten und Anlagen bei Wegfall des bewilligten Zwecks und bei Fehlen einer andern rechtmässigen Nutzung bereits gemäss geltendem Recht, nämlich nach Artikel 16b Absatz 2 RPG, zu beseitigen seien (VLP).
5. Absatz 5
Ein Kanton fände es sachgerecht, in der Verordnung die Begriffe Haltung, Pension, Zucht und Nutzung zu definieren(FR).
Gemäss einem andern Kanton sollten die zulässigen Bauten und Anlagen in der Verordnung aufgelistet werden (VS).
Ein Kanton stellt den Antrag, die Verwertung des anfallenden Hofdüngers zu regeln, um entsprechende Transportfahrten möglichst gering zu halten (ZH).