Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 20 Seiten

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IV. Hobbymässige Tierhaltung (Art. 24e)

Allgemeine Bemerkungen

Die Vorlage wird von vielen Vernehmlassern grundsätzlich begrüsst (AI, GE, GL, NW, OW, SG, SO, TG, VD, ZG, ZH; CVP, SVP; SBV; CP, CVAM; agridea, CAJB, LOBAG, Prométerre; Kleintiere Schweiz; AEN, ASRE, CH-Sportpferde, FER, FFSE, FM, Friesenpferde, Haflinger, IPV, Pferd, pfh ch, SQHA, SVPS, SZAP, VSP; Achermann, Bopp, Neukomm).

Einige Vernehmlasser lehnen sie ab (BL, SZ; SOBV; SL).

Ein Kanton befürchtet, dass der Druck auf die Pachtzinsen und Kulturlandpreise erhöht wird (AI). Auch eine zunehmende Konkurrenzierung der Landwirtschaft durch zonenfremde Aktivitäten (BL, BS) sowie Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft werden befürchtet (FBS, SOBV).

Ein Kanton erachtet die Regelung als relativ kompliziert und zum Teil widersprüchlich. Sie erlaube teilweise mehr, als gemäss Erläuterndem Bericht gewollt sei (AR).

Einem anderen Kanton erscheint der Artikel vage in Bezug auf die Dimensionen, die Typologie und das Verhältnis der Bauten und Anlagen zur Fläche der Grundstücke (TI).

Verschiedene Vernehmlasser monieren, dass die neuen Bestimmungen zahlreiche unbestimmte Begriffe enthalten (NE, SZ; FSU).

Ein Kanton moniert, dass ohne erkennbaren Grund unterschiedliche Formulierungen verwendet würden („werden zugelassen“; „können zugelassen werden“; „können genutzt werden“); dies beeinträchtige die Rechtssicherheit (LU).

Ein Kanton fragt sich, ob mit der vorgeschlagenen Änderung nicht besser zugewartet würde, bis eine breitere Reflexion über die hobbymässige Tierhaltung stattgefunden habe (FR).

Ein Vernehmlasser fordert eine klare Unterscheidung zwischen landwirtschaftlicher und hobbymässiger Tierhaltung. Eine schleichende Umwandlung von Hobbybetrieben zu Landwirtschaftsbetrieben und die damit verbundene Konkurrenzierung der bestehenden Landwirtschaftsbetriebe müsse verhindert werden (VKMB).

Ein Vernehmlasser findet, die Bestimmung bedürfe weitgehender Präzisierungen und Ergänzungen auf Verordnungsstufe, weshalb eine abschliessende Beurteilung nicht möglich sei (BPUK).

Ein Vernehmlasser sieht die hobbymässigen Tierhalter gegenüber den Landwirten nach wie vor diskriminiert. Die Haltung von Pferden in der Wohnzone führe über kurz oder lang zu Problemen wegen Emissionen (Christen). Ein anderer Vernehmlasser möchte Anlagen für die Nutzung der Pferde generell zulassen, soweit sie für eine tiergerechte Haltung notwendig seien (Schneider).

1. Absatz 1

1.1 Substanzerhaltung

Zwei Vernehmlasser beantragen, das Erfordernis, wonach die Baute in ihrer Substanz erhalten sein müsse, zu streichen (CVP; Kleintiere Schweiz).

1.2 Nahe gelegene Wohnbaute

Dieselben Vernehmlasser beantragen, den Passus „Bewohnern oder Bewohnerinnen einer nahe gelegenen Wohnbaute“ zu streichen (CVP; Kleintiere Schweiz).