Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 20 Seiten

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1.3 Tierfreundliche Haltung

Verschiedene Vernehmlasser begrüssen die Streichung des Ausdrucks „besonders“, sofern damit keine Abstriche am Tierwohl erfolgen (AG, AR, FR; CH-Sportpferde, Haflinger, SZAP, VSP; Kleintiere Schweiz). Ein Vernehmlasser ist in dieser Hinsicht skeptisch (SP).

Andere Vernehmlasser beantragen, den Begriff der „besonders tierfreundlichen Haltung“ beizubehalten. Im Gegensatz zum neu vorgeschlagenen Begriff sei er klar definiert (GR; Pro Natura, SVS, WWF).

1.4 Kann-Vorschrift

Die Umweltverbände (Pro Natura, SVS, WWF) und ein Kanton (BL) beantragen, die bisherige Kann-Vorschrift beizubehalten. Es dürfe kein absoluter Anspruch entstehen.

1.5 Wiederaufbau nach Zerstörung durch höhere Gewalt

Zwei Vernehmlasser möchten den Wiederaufbau nach Zerstörung durch höhere Gewalt zulassen und beantragen, Absatz 1 entsprechend zu ergänzen (CVP; Kleintiere Schweiz).

2. Absatz 2

2.1 Dimensionierung des Auslaufs

Verschiedene Vernehmlasser beantragen, den zweiten Satz (Erweiterungen über das gesetzliche Mindestmass hinaus) zu streichen (NE, SH, UR, VS; Pro Natura, SVS, WWF; FSU, VLP).

Ein Vernehmlasser unterstützt die Bestimmung (SP).

Ein Kanton befürchtet, dass die Bestimmung dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Die vorgeschlagenen Erweiterungen ermöglichten Reitplätze, Pferdepensionen und andere Aktivitäten in der Landwirtschaftszone (VS).

Einige Vernehmlasser fordern, dass für Erweiterungen über das gesetzliche Mindestmass hinaus jedenfalls kein Kulturland und keine Fruchtfolgeflächen beansprucht werden dürfen (BE; Pro Natura, SVS, WWF; VLP).

Ein Kanton möchte die Auslauffläche auf das Anderthalbfache (ZH), ein anderer auf das Doppelte (TG) des gesetzlichen Mindestmasses begrenzen, d.h. auf maximal 54 m2 bzw. 72 m2 pro Pferd.

Ein Vernehmlasser fordert, es sei eine Maximalfläche von 450 m2 festzulegen, wie sie vor Jahren in Zusammenarbeit mit dem Nationalgestüt in Avenches definiert worden sei (TG).

Eine Partei, bäuerliche Kreise und die Pferdeverbände möchten im zweiten Satz den Passus „grösser als die gesetzlichen Mindestmasse“ durch „gemäss den Empfehlungen der TSchV6“ ersetzen (CVP; SBV; agridea, CAJB, LOBAG; AEN, ASRE, CH-Sportpferde, FER, FFSE, FM, Friesenpferde, Haflinger, IPV, Pferd, pfh ch, SQHA, SVPS, SZAP, VSP; Achermann, Bopp, Neukomm).

2.2 Freistehende Auslaufplätze

Einzelne Vernehmlasser wünschen klare Kriterien, wann ein freistehender (d.h. nicht direkt an den Stall angrenzender) Auslaufplatz zulässig sei (SBV; agridea, CAJB, LOBAG; FM, IPV).

6 Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (SR 455.1). 13/20