Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 20 Seiten
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I. Einleitung
1. Entstehungsgeschichte
Im Unterschied zu den anderen landwirtschaftlichen Nutztieren dienen Pferde in der Regel nicht der Milch- oder Fleischproduktion. Die früher übliche Verwendung als Arbeitstier ist kaum mehr von praktischer Bedeutung. Heute wird das Pferd überwiegend zu Sport- und Freizeitzwecken oder für agrotouristische Tätigkeiten genutzt.
Die Pferdezucht gilt in der Landwirtschaftszone als zonenkonform. Erfahrungsgemäss wirft sie keine grossen Erlöse ab. Andere Aktivitäten rund um das Pferd, namentlich Pferdepensionen, versprechen höhere Erträge. Diese Tätigkeiten sind aber nicht oder nur beschränkt zonenkonform.
Am 8. Oktober 2004 reichte Nationalrat Darbellay eine parlamentarische Initiative ein, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern will. Im Herbst 2009 haben die eidgenössischen Räte dieser Initiative Folge gegeben. Deren Umsetzung soll durch verschiedene Anpassungen des RPG1 erfolgen. Neu soll nicht mehr zwischen der Haltung eigener und fremder Pferde unterschieden werden. Auch sollen landwirtschaftliche Gewerbe einen befestigten Platz für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten können. Im Bereich der hobbymässigen Pferdehaltung werden verschiedene Erleichterungen vorgeschlagen, welche auch der übrigen Hobbytierhaltung zu Gute kommen.
Das von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) am 5. Dezember 2011 eröffnete Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 5. März 2012. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens bildete die Anpassung verschiedener Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes.
2. Vernehmlasser
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (14), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3), den Spitzenverbänden der Wirtschaft (8), Organisationen aus dem Bereich der Landwirtschaft (4) sowie 31 weiteren interessierten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Zur Vernehmlassungsvorlage liessen sich alle Kantone, sechs Parteien, die Dachverbände der Städte und Berggebiete, zwei Dachverbände der Wirtschaft sowie 43 weitere interessierte Organisationen und Privatpersonen vernehmen.
II. Allgemeine Bemerkungen
1. Inhaltliche Stossrichtung
Im Grundsatz wird die Vorlage von vielen Vernehmlassern begrüsst (AR, BE, FR, GL, GR, JU, SH, SG, SO, TG, VS, ZG, ZH; CVP, FDP, SP, SVP, CSP, EVP; SAB; SBV; CP, CVAM; agridea, CAJB, LOBAG; AEN, ASRE, CH-Sportpferde, FER, FFSE, FM, Friesenpferde, Haflinger, IPV, Pferd, pfh ch, SQHA, SVPS, SZAP, VSP; KBNL; Achermann, Bopp, Neukomm).
Ein Vernehmlasser lehnt die Vorlage insgesamt ab (SL). Ein Kanton anerkennt den Revisionsbedarf, findet aber, die Öffnung gehe zu weit (BL).
Die Umweltverbände sind der Ansicht, das Bauen ausserhalb der Bauzonen müsse eher eingeschränkt statt ausgeweitet werden. Eine weitere Zunahme der Bauten schade dem Landschaftsbild, der Lebensqualität wie auch der Attraktivität der Schweiz (Pro Natura, SVS, VCS, WWF).
1 Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (SR 700). 3/20