Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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 Sicherstellung, dass für die Alarmierung und Kommunikation mit den zuständigen Stellen genehmigte Mittel verwendet werden

 Bereitstellung von geeigneten Kommunikationsmitteln zwischen Schiffsführer und Mannschaftsmitgliedern für den Notfall (z.B. Bordsprechfunkgeräte)

Zuständige kantonale Behörden

 Informationen über die Art und Zahl der verfügbaren Einsatzmittel im Fall eines Ereignisses mit einem Fahrgastschiff sind zu dokumentieren.

 Festlegung der Alarmierungs- und Kommunikationsmittel, -kanäle und -konzepte für den Notfall

Ereignisdienste

 Bereithalten von aktuellen und korrespondierenden Einsatzunterlagen wie Einsatzmerkblätter mit Informationen z.B. zum Fahrgastschiff

 Überprüfung der vorhandenen, einsatzbereiten Rettungsausrüstung und gegebenenfalls Ergänzung

4.3.6 Einsatzzeiten

Das Erreichen eines sich in Not befindenden Fahrgastschiffes auf dem offenen Gewässer oder auch am Ufer kann aufgrund von schwierigen nautischen Verhältnissen und langen Anfahrtswegen relativ lange dauern.

Evakuierungen von Personen von Schiffen sind sehr anspruchsvoll und zeitaufwändig und sollen nur dann angeordnet werden, wenn der Verbleib der Personen an Bord zu einer ernsten Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben wird.

Schifffahrtsunternehmen (TU)

 Mitteilung der saisonalen Betriebszeiten der Fahrgastschiffe mit Angabe der geschätzten durchschnittlichen Fahrgastzahlen (Kurs- und Sonderfahrten) an die für die Einsatzplanung zuständigen kantonalen Behörden und Ereignisdienste

 Zusammenstellung der maximalen Fahrgeschwindigkeiten der für einen Hilfseinsatz vorgesehenen Schiffe der TU

Zuständige kantonale Behörden

 Ermittlung und Zusammenstellung der saisonalen Ersteinsatzzeiten der Ereignisdienste in Abhängigkeit der bei der Ereignisbewältigung einzusetzenden Mitteln

Ereignisdienste

 Angabe Bereitschaftszeiten und von geschätzten Einsatzzeiten in Abhängigkeit der bei der Ereignisbewältigung einzusetzenden Mitteln