Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Sicherheits-

koordinator Vom Schifffahrtsunternehmen benannte Ansprechperson zur Koordina-

tion der Aufgaben im Bereich des Rettungs- und Sicherheitsdienstes mit den zuständigen kantonalen Stellen und den Ereignisdiensten.

Auskunftsperson für schifffahrtsspezifische Sicherheitsfragen.

Sicherheitsrollen Vom Schifffahrtsunternehmen für ihre Schiffe entsprechend den zu

erwartenden Ereignisszenarien im Schiffsbetrieb in schriftlicher Form festgelegte Handlungsanweisungen. Für alle nautischen Besatzungsmitglieder an Bord müssen geeignete und eindeutige Handlungsanweisungen vorhanden sein. Sie sind für die Besatzungsmitglieder verbindlich (Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung, AB-SBV zu Art.: 46).