Vorlage
Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten
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2.2 Absicht (Ziel des Leitfadens, Zweck)
Die Erfahrungen der Beteiligten im Bereich der Ereignisbewältigung und die daraus abgeleiteten Massnahmen sind im Leitfaden zusammengefasst worden. Auf der Basis dieses Leitfadens sollen Notfallkonzepte und Einsatzpläne überprüft oder allenfalls erstellt werden und personelle wie materielle Ressourcen bereitgestellt werden. Die vorsorglich ausgearbeiteten Unterlagen sollen bei der Bewältigung von Ereignissen mit Fahrgastschiffen als Hilfe dienen, um das Schadensausmass bei einem Ereignis möglichst gering zu halten.
Die im Leitfaden zusammengefassten Vorschläge, angepasst an die regionale Situation, sollten bis in drei Jahren ab der Verabschiedung des Dokumentes umgesetzt sein.
Der Leitfaden wird anhand der bei Übungen oder bei der Bewältigung von Ereignissen gewonnenen neuen Erfahrungen künftig vom BAV angepasst und neu veröffentlicht.
3. Notfallkonzept
3.1 Allgemeines
Um eine effiziente und rasche Bewältigung von Ereignissen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sicherstellen zu können, muss ein Schifffahrtsunternehmen (TU) über ein geeignetes Notfallkonzept verfügen. Das Notfallkonzept muss mit den Ereignisdiensten abgesprochen und mit deren Einsatzplanung koordiniert sein. Insbesondere sind die Aufgabenbereiche und Rollenverteilungen zwischen den Beteiligten der Ereignisdiensten und den Mitarbeitern der TU abzustimmen.
Ein geeignetes Notfallkonzept des Schifffahrtsunternehmens muss mindestens die unter den nachfolgenden Abschnitten 3.2 bis 3.7 aufgeführten Inhalte einschliessen.
3.2 Ereignisszenarien
In einem Notfallkonzept sind mindestens Massnahmen, Abläufe, und Zuständigkeiten für die folgenden Ereignisszenarien zu beschreiben:
Brand
Kollision
Leck, Sinken
Dampfaustritt (soweit Dampfschiffe betrieben werden)
Person über Bord
Kombination von Notfällen in Verbindung mit Manövrierunfähigkeit
Gesundheitliche Probleme des Schiffsführers und allgemeine medizinische Notfälle Schwierige meteorologische und nautische Bedingungen
Die TU definieren je nach Einsatz ihrer Schiffe weitere Ereignisszenarien.