Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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 Zuteilung der Aufgaben und Wahl der geeigneten Mittel durch Einsatzleitung

 Im Bedarfsfall Anweisungen durch Polizei an Hilfsschiffe (z.B. Fahrgastschiffe, Rettungsschiffe, Sportboote) zur Verkehrsregelung am Ereignisort

 Im Bedarfsfall Intervention vor Ort oder wenn situationsbedingt noch möglich Abschleppen des sich in Not befindlichen Fahrgastschiffes zu einer für die Ereignisbewältigung geeigneten Anlegestelle

 Im Bedarfsfall Registrierung der Fahrgäste insbesondere der Verletzten

 Im Bedarfsfall Betreuung von Fahrgästen nach dem Ereignis (Careteam)

4.3.8 Einsatzpläne

Die Einsatzplanung umschreibt die wichtigsten vorzubereitenden organisatorischen Massnahmen die bei einem Ereignis mit einem Fahrgastschiff zu treffen sind. Sie wird zwischen dem TU, den zuständigen kantonalen Behörden und mit den Ereignisdiensten abgestimmt und vor allem mit Einsatzplänen dokumentiert.

Kantonale und regionale Besonderheiten sind angemessen zu berücksichtigen.

Bei der Einsatzplanung sollten mindestens die folgenden Einsatzpläne und weiteren Grundlagendokumente erarbeitet werden sofern sie nicht schon Teil des Notfallkonzeptes der TU sind:

 Verzeichnis der verantwortlichen Personen oder Stellen und deren Erreichbarkeit und Adressen

 Alarmplan mit den Funktionen und Telefonnummern der Verantwortlichen

 Plan mit geeigneten Anlegestellen für die Schiffe und Zufahrtswegen für die Ereignisdienste

 Pläne mit geeigneten Evakuationsorten für verletzte und unverletzte Personen

 Schiff- und situationsbezogene Notfallmerkblätter mit den wichtigsten schifffahrtsrelevanten Angaben für die Ereignisdienste

 Einsatzkarte mit den wichtigsten Massnahmen unmittelbar nach einem Ereignis für den Schiffsführer, die Ereignisdienste und das Schifffahrtsunternehmen (einseitig,

Checkliste, Einsatzstichworte)

 Festlegung der Prioritäten bei der Ereignisbewältigung

 Zusammenstellung der je nach Jahreszeit verfügbaren Einsatzressourcen und deren Einsatzfähigkeit in Abhängigkeit der Zeit

 Unterlagen zur Schadenplatzorganisation

Schifffahrtsunternehmen (TU)

 Zusammenstellung der für die Einsatzpläne relevanten und von den zuständigen kantonalen Behörden verlangten Daten und Unterlagen (z.B. technische Angaben zu den Schiffen, max. mögliche Fahrgastzahl, Besatzungsstärken, Gefahrenquellen und Brandbekämpfungseinrichtungen an Bord, geeignete Andockstellen am Fahrgast-