Vorlage
Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten
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Beilage 1
Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt
Einsatzplanung Beispiel für einen Einsatzplan
1 Alarmplan
Bei einem Ereignis mit einem Fahrgastschiff werden über das Schifffahrtsunternehmen (TU) sowohl die kantonalen Ereignisdienste als auch die betriebseigenen Sicherheitsdienste wie folgt aufgeboten:
Alarmierung durch Schiffsführer direkt über behördliche Einsatzleitzentrale oder durch Schiffsführer über Betriebszentrale der TU
Schiffsführer Fahrgastschiff
Behördliche Einsatzleitzent- Betriebsinterne rale Sicherheitsdienste
Betriebsleiter
Tel: 117 / 112 Sicherheitskoordinator
Ereignisdienste wie z. B.
- Polizei
- Feuerwehr
- Sanität
- REGA
- Seerettungsdienst
Wichtige Telefonnummern
Funktion Name, Adresse Erreichbarkeit
Betriebsleitzentrale TU xxx Tel. 031 4xx yy 00
Direktor TU xxx Tel. 031 4xx yy 60
Tel. 031 4xx yy 14 (abends)
Betriebsleiter TU xxx Tel. 031 4xx yy 44
Tel. 033 4xx yy 30 (abends)
Sicherheitskoordinator TU xxx Tel. 031 4xx yy 17
Tel. 031 4xx yy 42 (abends)