Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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Beilage 1

Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt

Einsatzplanung Beispiel für einen Einsatzplan

1 Alarmplan

Bei einem Ereignis mit einem Fahrgastschiff werden über das Schifffahrtsunternehmen (TU) sowohl die kantonalen Ereignisdienste als auch die betriebseigenen Sicherheitsdienste wie folgt aufgeboten:

Alarmierung durch Schiffsführer direkt über behördliche Einsatzleitzentrale oder durch Schiffsführer über Betriebszentrale der TU

Schiffsführer Fahrgastschiff

Behördliche Einsatzleitzent- Betriebsinterne rale Sicherheitsdienste

Betriebsleiter

Tel: 117 / 112 Sicherheitskoordinator

Ereignisdienste wie z. B.

- Polizei

- Feuerwehr

- Sanität

- REGA

- Seerettungsdienst

Wichtige Telefonnummern

Funktion Name, Adresse Erreichbarkeit

Betriebsleitzentrale TU xxx Tel. 031 4xx yy 00

Direktor TU xxx Tel. 031 4xx yy 60

Tel. 031 4xx yy 14 (abends)

Betriebsleiter TU xxx Tel. 031 4xx yy 44

Tel. 033 4xx yy 30 (abends)

Sicherheitskoordinator TU xxx Tel. 031 4xx yy 17

Tel. 031 4xx yy 42 (abends)