Vorlage
Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten
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Ausbildung Schiffführer in Krisenmanagement (Konfliktbewältigung, Notfallkommunikation, Panikverhütung) und Erteilung von verbindlichen Handlungsanweisungen an Besatzung und Hilfskräfte Ausbildung von betriebsinternem Sicherheitskoordinator in Krisenmanagement. Ausbildung in Sicherheitsmanagement im Bereich Fahrgastschifffahrt
Zuständige kantonale Behörden
Organisation und Auswertung der Resultate von bereichsübergreifenden Übungen Schulung zur Schadenplatzorganisation nach einem Ereignis mit einem Fahrgastschiff mit einem Massenanfall von Verletzten Ereignisdienste
Beteiligung an bereichsübergreifenden Einsatzübungen im Partnerverbund und Informationen im Bereich zur Sicherheit in der Fahrgastschifffahrt Vermittlung von schiffahrtsspezifischen Instruktionen für Einsatzleiter der Blaulichtorganisationen Offene Besprechung der an der Übung gewonnen Erkenntnisse und Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten
4.3.10 Information
Ein Ereignis mit einem Fahrgastschiff wird grosses Interesse in der Öffentlichkeit und bei Betroffenen hervorrufen. Für die zeit- und sachgerechte Information sind Vorbereitungen zu treffen. Systeme zum Anfragenmanagement (Suche nach potentiell Betroffenen) können bei der Ereignisbewältigung sehr hilfreich sein.
4.3.11 Unterstützung von Betroffenen (Caredienste)
Zur Unterstützung von Betroffenen wie Fahrgäste, Besatzungsmitglieder, Mitglieder von Ereignisdiensten und Angehörigen nach einem Ereignis sind Massnahmen zur Betreuung vorzusehen. In der Regel stehen kantonale Carekonzepte oder solche von Transportunternehmen für diese Aufgaben zur Verfügung.
4.3.12 Nachbearbeitung von Ereignissen
Nach der erfolgten Ereignisbewältigung ist die konsequente Auswertung des Verlaufs des Einsatzes wichtig. Ziel ist es die Abläufe und die getroffenen Massnahmen zu analysieren. Die daraus gewonnene Erkenntnisse bilden die Grundlage für weitere Verbesserungen in der Einsatzplanung und in der Ereignisbewältigung.
Die Auswertung sollten sämtliche beteiligten Ereignisdienste, die TU und die zuständigen Behörden vornehmen. Wichtige Feststellungen sind zu beurteilen und Konsequenzen aus den Erkenntnissen zu ziehen. Das optimale Zusammenwirken aller Organe bei einem Ereignis ist entscheidend für die rasche und erfolgreiche Hilfeleistung.