Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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schiff für den Überstieg und die Evakuation von Personen, Rettungsmittel etc.)

Zuständige kantonale Behörden

 Koordinierung der Einsatzplanung mit dem TU und den Ereignisdiensten

 Zusammenstellung der erforderlichen Einsatzpläne und der weiteren Unterlagen an Hand der Angaben des TU und der Ereignisdienste wie:

- Bereitstellung von Übersichtsplänen und Plänen von den geeigneten Anlege- und Interventionsstellen sowie Anfahrtswegen

 Zusammenfassung der Verbindungsmöglichkeiten zwischen Kommunikationspartnern in Kommunikationsplan

 Festlegungen zur Aktualisierung und Verbesserung der Einsatzpläne

 Führen einer Verteilerliste zu den Einsatzplänen

Ereignisdienste

 Zusammenstellung der für die Einsatzplanung relevanten und von den zuständigen kantonalen Behörden verlangten Daten (z.B. technische Angaben zur Ausrüstung der Ereignisdienste und zu den Einsatzmitteln, vorhandene Rettungs- und Evakuierungsmittel, Feuerlöschmittel, Mittel für die medizinische Erstversorgung)

 Erstellung einer kurzen Notfallcheckliste mit ersten wichtigen Massnahmen nach dem Alarmeingang für den Einsatzleiter der Polizei

 Erarbeitung von Rettungs- und Evakuierungsplan zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten mit dem TU und den zuständigen kantonalen Behörden

 Zusammenstellung von Transportplan für die Beförderung der verschiedenen Ereignisdienste wird in Zusammenarbeit mit den Ereignisdiensten nach deren Kapazitäten erarbeitet

4.3.9 Ausbildung

Da Ereignisse in der Fahrgastschifffahrt selten sind, erhalten die Ausbildung und Übungen ein grosses Gewicht. Mittels eines praxisnahen Ausbildungs- und Übungsplanes sollen an einer Ereignisbewältigung Beteiligte eine schiffsbezogene massvolle Ausbildung erhalten.

Durch regelmässige gemeinsame Übungen und deren Auswertung sowie anhand von Erfahrungen aus Ereignissen sind die Ausbildungsinhalte zu überprüfen und allenfalls Verbesserungsmassnahmen vorzusehen.

Schifffahrtsunternehmen (TU)

 Organisation von Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen für die zuständigen kantonalen Behörden und für die Ereignisdienste zusammen mit den Schiffsbesatzungen. Trainings zu einzelnen Ereignisszenarien

 Organisation von Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur Vermittlung von Neuigkeiten an die zuständigen kantonalen Behörden und die Ereignisdienste

 Beteiligung an Einsatzübungen im Partnerverbund (Polizei, Feuerwehr, Sanität, Seerettungsdienst)