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Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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Beilage 4

Kommunikation

1. Funknetzplan

Kommunikation mit Hilfe von Funkgeräten mit der Polizei, den Seerettungsdiensten und mit anderen Schiffen gemäss AB-SBV zu Art. 37, Nummer 3.1 Bst. j)

Beispiel (folgt)

2. Telefonnetzplan

Kommunikation mit Mobiltelefonen mit der Polizei entsprechend einem Notfallkonzept und mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde gemäss AB-SBV zu Art. 37, Nummer 3.1 Bst. j)

Beispiel:

„Rufliste“

Konzept Kapo – TU

Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt

Merkblatt Schiffsführer / - personal

MS Muster 1 Partnerschiff

Kommunikation mit jedem Schiff und der Seepolizei jederzeit direkt möglich (Verzeichnis MMS/DS/Seepo)

MS Muster 1 Notruf 112

Notrufe gehen direkt auf die zuständige Einsatzzentrale

Es kann eine Meldung an alle Schiffe abgegeben werden, kein Konferenzgespräch

MS Muster 1 Konferenzgespräch

Gespräch mit mehreren Teilnehmern möglich

1. Anruf an Einsatzzentrale Kapo: xxxx xxx xxx

2. Konferenzgespräche Gruppesee verlangen

3. Anruf beenden und Alarmierung Kapo abwarten

4. Konferenzgespräch übernehmen und leiten

5. Gespräch beenden