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Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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Beilage 7 Einsatzplanung Notfallcheckliste (Einsatzkarte) mit wichtigen ersten Massnahmen unmittelbar nach einem Ereigniseintritt

Schiffsführer (SF) Schifffahrtsunternehmen (TU) Kantonal zuständige Behörden (KB)

 Alarmierung Einsatzleit-/Betriebszentrale  Abgabe von Verhaltenshinweisen und  Beurteilung Situation

(gemäss Alarmplan und -checkliste) Beantwortung Fragen des SF  Entscheid über Einsetzung Krisenstab  Einschätzung Ereignisausmass  Aufgebot von interner Sicherheits- und  Koordination von kantons- oder

 Einleitung erste Massnahmen zur Notfallorganisation länderübergreifenden Hilfeleistungen Schadensbewältigung durch Besatzung  Bei Bedarf Entsendung von Unterstützung  Entscheid über Aufgebot der Caredienste  Information und Beruhigung der Fahrgäste  Bei Bedarf Einleitung Vorbereitungs-  Information der Öffentlichkeit und der  Information der Ereignisdienste über massnahmen für eine Evakuierung Medien

geplante Massnahmen zur Ereignisbe-  Erteilung von Auskünften an ELZ, ED und  Bei Bedarf Übernahme der Gesamteinwältigung (Anlegeort, Evakuierung, KB insbesondere zu schifffahrts- satzleitung

erforderliche externe Unterstützung) spezifische Belangen  Sicherstellung der Zusammenarbeit aller  Einleitung erste Hilfeleistung an verletzte  Ereignismeldung an Schweiz. betroffenen Behörden

Fahrgäste Unfalluntersuchungsstelle (SUST) über

 Gewährleistung Kommunikation mit REGA-Einsatzzentrale

Einsatzleitung

Einsatzleitzentrale (ELZ) Ereignisdienste (ED) Weitere

 Abfrage über Ereignis unter Berück-  Entsendung Soforthilfe

sichtigung der besonderen Verhältnisse in  Informationsbeschaffung beim SF und

der Fahrgastschifffahrt Abstimmung der Massnahmen zur Ereig-

 Aufgebot der ED nisbewältigung

 Abgabe von Verhaltenshinweisen  Einleitung situationsgerechte Intervention

 Koordination des Einsatzes mit den ED  Bereitstellung von Einsatzbooten, Über-

und der TU nahme Transportaufgaben

 Bei Bedarf Anforderung von Unterstützung  Unterstützung der Besatzung an Bord

durch TU z.B. Aufgebot Hilfsschiff  Bei Bedarf Einleitung Vorbereitungs-

 Bei Bedarf Alarmierung Spitäler und massnahmen für eine Evakuierung

Information kantonaler Krisenstab  Je nach Situation Abschleppen des FGS

 Bei Bedarf Information Nachbarkantone  Bergung von Personen aus Wasser

oder Länder  Erstversorgung Verletzter an Bord

 Gewährleistung Kommunikation mit

Einsatzleitung