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Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten
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Beilage 6 Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt
Einsatzplanung Checkpunkte für die Einsatzplanung
Die anspruchsvolle Zusammenarbeit des Schifffahrtsunternehmens, verschiedener Behördenstellen, Einsatz- und Hilfskräften verlangt im Rahmen der Einsatzplanung unter anderem, dass folgende Fragen gestellt werden:
• Was ist das Ziel der Einsatzplanung?
• Wer ist wofür verantwortlich?
• Wer macht was?
• Wer hat welche Mittel?
• Wer benötigt welche Informationen?
In der folgenden Checkliste werden Fragen im Hinblick auf einen möglichen Einsatz gestellt. Viele Fragen mögen selbstverständlich erscheinen, doch zeigt die Praxis, dass gerade diese Punkte oft vergessen oder nicht klar genug geregelt wurden.
Der folgende Fragenkatalog ist nicht abschliessend. Die Beantwortung der Fragen richtet sich nach den Randbedingungen der Kantone oder Regionen.
Führung und Organisation
• Ist klar geregelt, in welchen Fällen eine Gesamteinsatzleitung (GEL) einzusetzen ist?
• Sind mögliche Standorte für die GEL bekannt?
• Stehen genügend Ressourcen zur Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt zur Ver-
fügung?
• Sind die Schadenplatzorganisationen definiert worden?
• Sind die Unterstellungsverhältnisse auf dem Schadenplatz geregelt und allen bekannt?
• Ist die Information der Medien, Bevölkerung und der Kantonsregierung vorbereitet?
• Wie werden Medienvertreter betreut?
Kommunikation
• Stehen geeignete Kommunikationsmittel in ausreichender Anzahl zur Verfügung?
• Welche Kommunikationsmittel stehen für welche Ereignisdienste zur Verfügung?
• Sind diese auch für den Einsatz auf Gewässern und bei dezentralen Schadenplätzen ge-
eignet?
• Wurden Funkschatten berücksichtigt?
Alarmierung
• Ist die rasche Erkennung von Ereignissen mit ihren möglichen Konsequenzen gewährleis-
tet?
• Ist eine zeitgerechte Alarmierung aller Ereignisdienste sichergestellt?