Vorlage
Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten
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Beilage 2 Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt Alarmierungs-Checkliste
Für die Alarmierung der Ereignisdienste bei Unfällen, Brandereignissen oder gesundheitlichen Notfällen an Bord
Alarmierung nach Alarmplan
In der Regel Alarm durch den Schiffsführer (SF) an die behördliche Einsatzleitzentrale oder über die Betriebszentrale des Schifffahrtsunternehmens (TU) Angaben durch SF:
Namen SF und Schiffsname
Momentane Position des Schiffes und Zeit
Position des Schiffes an der voraussichtlich Hilfe geleistet werden soll
Art des Ereignisses (z.B. Brand, Leckage, Zusammenstoss, Person über Bord, medizinischer Notfall, Gewässerverschmutzung)
Angaben zur Anzahl Personen an Bord (Besatzung/Fahrgäste)
Verletzte ja / nein
Wenn ja Anzahl Verletzte und Art der Verletzungen
Brand
Wo, was, wie
Zusammenstoss
Weitere betroffene Schiffe
An Bord eingeleitete Massnahmen
Nautische und meteorologische Verhältnisse