Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 36 Seiten

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Beilage 2 Ereignisbewältigung in der Fahrgastschifffahrt Alarmierungs-Checkliste

Für die Alarmierung der Ereignisdienste bei Unfällen, Brandereignissen oder gesundheitlichen Notfällen an Bord

 Alarmierung nach Alarmplan

In der Regel Alarm durch den Schiffsführer (SF) an die behördliche Einsatzleitzentrale oder über die Betriebszentrale des Schifffahrtsunternehmens (TU) Angaben durch SF:

 Namen SF und Schiffsname

 Momentane Position des Schiffes und Zeit

 Position des Schiffes an der voraussichtlich Hilfe geleistet werden soll

 Art des Ereignisses (z.B. Brand, Leckage, Zusammenstoss, Person über Bord, medizinischer Notfall, Gewässerverschmutzung)

 Angaben zur Anzahl Personen an Bord (Besatzung/Fahrgäste)

 Verletzte ja / nein

Wenn ja Anzahl Verletzte und Art der Verletzungen

 Brand

Wo, was, wie

 Zusammenstoss

Weitere betroffene Schiffe

 An Bord eingeleitete Massnahmen

 Nautische und meteorologische Verhältnisse