Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 21 Seiten
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3 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Ziele und wichtigste Änderungsvorschläge der Vorlage
Die Vernehmlassungsvorlage zielt darauf ab, dass die Schweiz künftig bei grenzüberschreitenden Steuerdelikten mit dem Ausland auch auf dem Weg der Rechtshilfe zusammenarbeiten kann. Im Gegensatz zu heute soll sich die Zusammenarbeit auf alle Steuerdelikte erstrecken, jedoch nicht automatisch alle Staaten betreffen. Dementsprechend schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen vor:
• Aufhebung des Fiskalvorbehalts im Rechtshilfegesetz gegenüber Staaten, mit denen die
Schweiz ein neues oder revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach dem OECD-Musterabkommen anwendet, das Amtshilfe in Fällen von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erlaubt.
• Rückzug des Fiskalvorbehalts im Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Ausliefe-
rungsübereinkommen und Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen ohne Fiskalvorbehalt.
Im Zentrum der Vorlage steht eine Änderung des Rechtshilfegesetzes. Diese sieht vor, dass der Vorbehalt aufgehoben wird, wonach die Schweiz bei Steuerdelikten – mit Ausnahme des Abgabebetrugs – grundsätzlich keine Rechtshilfe leistet (Art. 3 Abs. 3). Ergänzend wird vorgeschlagen, die Bestimmungen über die prozessualen Zwangsmassnahmen (Art. 64) und über den Spezialitätsvorbehalt (Art. 67) anzupassen. Die Gesetzesänderung soll alle Formen der Zusammenarbeit betreffen (Auslieferung, akzessorische Rechtshilfe, stellvertretende Strafverfolgung und Strafvollstreckung). Die Öffnung der Rechtshilfe soll einerseits im Verhältnis zu den Staaten gelten, mit denen ein DBA der neuen Generation besteht. Andererseits soll die Rechtshilfe mit der Übernahme zweier Zusatzprotokolle des Europarats – die eine Zusammenarbeit bei Steuerdelikten vorsehen – auch auf die Vertragsstaaten dieser Zusatzprotokolle ausgedehnt werden.
3.2 Generelle Einschätzung
Mehrheitlich stösst die Vorlage – zumindest im jetzigen Zeitpunkt – auf Skepsis bis Ablehnung. Acht von 49 Vernehmlassungsteilnehmenden9 unterstützen die Vorlage vorbehaltlos.
Die meisten Teilnehmenden (35)10 sprechen sich aus heutiger Sicht gegen die Vorlage aus und beantragen mehrheitlich, sie sei zur Überarbeitung zurückzuweisen und bis nach der Revision des Steuerstrafrechts zurückzustellen. Gewisse Teilnehmende begrüssen zwar das Ziel der Vorlage, lehnen jedoch die Übernahme der Zusatzprotokolle ab.11 Andere Teilnehmende, die teilweise Verständnis für den Zweck der Vorlage zeigen, haben Vorbehalte zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und/oder zu den Zusatzprotokollen des Europa-
9 GE, UR, BDP, Alliance Sud, Juristinnen Schweiz, KV Schweiz, SKG, KSS 10 Grossteil der Kantone, FDK, Mitte-Rechts-Parteien, Bankiervereinigung, Centre patronal, EvB, Forum SRO 11 Z.B. economiesuisse, SGV, SwissHoldings, Treuhand-Kammer, VSPB