Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 21 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

1 Einleitung

Ausgangspunkt der Vernehmlassungsvorlage ist der Entscheid des Bundesrats vom 13. März 2009, im Bereich der internationalen Amtshilfe die Standards von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen und die Zusammenarbeit bei der Amtshilfe auf Fälle von Steuerhinterziehung auszudehnen. Die Umsetzung erfolgt durch den Abschluss neuer oder revidierter Doppelbesteuerungsabkommen.

Der bundesrätliche Entscheid hat zur Folge, dass die Schweiz in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe leistet, in denen das geltende Recht bei der Strafrechtshilfe eine Zusammenarbeit ausschliesst. Diese Rechtslage bewog den Bundesrat am 29. Mai 2009 zum Grundsatzentscheid, das Rechtshilferecht an die internationale Amtshilfe anzupassen und die Rechtshilfe in Strafsachen mittels Staatsverträgen auf Fiskaldelikte auszuweiten. Mit dieser Anpassung will der Bundesrat eine kohärente internationale Zusammenarbeit bei den Fiskaldelikten gewährleisten. Da sich der ursprünglich vorgesehene bilaterale Weg als zu langwierig und nicht zielführend erwies, entschied der Bundesrat am 29. Juni 2011, stattdessen die gesetzlichen Grundlagen über die Strafrechtshilfe zu ändern. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Vorlage zur Änderung des Fiskalvorbehalts im Rechtshilfegesetz (IRSG)1 und zur Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats zum Auslieferungsübereinkommen (SEV Nr. 098)2 und zum Rechtshilfeübereinkommen (SEV Nr. 099)3 ohne Fiskalvorbehalt vorzubereiten.

2 Vernehmlassungsteilnehmende

Am 15. Juni 2012 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage und setzte die Vernehmlassungsfrist auf den 8. Oktober 2012 fest. Diverse Teilnehmende verlangten eine Fristverlängerung, so dass die Vernehmlassung am 17. Oktober 2012 endete. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die interessierten Organisationen.

Es gingen 49 Stellungnahmen beim Bundesamt für Justiz ein, welche sich inhaltlich zur Vernehmlassungsvorlage äussern.

Darunter befinden sich 25 Kantone4, sechs Parteien5, 18 Dachverbände, Organisationen und Institutionen6. Fünf Teilnehmende7 reichten unaufgefordert eine Stellungnahme ein.

Acht Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten8 verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme.

1 2 3 BBl 1983 IV 121 (163) 4 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH 5 BDP, CVP, FDP, Grüne, SP, SVP 6 Alliance Sud, Bankiervereinigung, Centre patronal, economiesuisse, EvB, FDK, Forum SRO, Juristinnen Schweiz, KV Schweiz, KSBS, KSS, SGB, SGV, SKG, SwissHoldings, SVR, Treuhand- Kammer, VSPB 7 Alliance Sud, Centre patronal, FDK, Forum SRO, SwissHoldings 8 GL, DJS, IRV, KKJPD, SFA, SNB, SSV, SVV