Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 21 Seiten

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6.2.2 Positive Stellungnahmen

Die Teilnehmenden31, die eine Übernahme der Zusatzprotokolle befürworten, bringen im Wesentlichen die gleichen Argumente wie für die Teilrevision des IRSG vor. Sie äussern sich im Einzelnen nicht zum Inhalt der Zusatzprotokolle, mit Ausnahme des Kantons ZH und der KSBS (siehe dazu Ziff. 6.2.4).

6.2.3 Auslieferungsprotokoll

Für die Kritikerinnen und Kritiker32 ist ein Rückzug des Fiskalvorbehalts im Auslieferungs-Zusatzprotokoll nicht gerechtfertigt, weil sich die internationale Amtshilfe nicht auf die Auslieferung erstrecke.

6.2.4 Rechtshilfeprotokoll

Die FDK und diverse Kantone33 verlangen eine Analyse, die aufzeigt, aus welchen Gründen sich eine Ratifikation rechtfertigen lässt. Ferner möchten sie wissen, wie die Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten funktioniere und welche zulässigen Vorbehalte anzubringen wären.

SwissHoldings beantragt eine Aufschiebung der Ratifikation, bis der Steuerdialog mit Italien erfolgreich abgeschlossen und mit den restlichen Vertragsstaaten ein DBA der neuen Generation vereinbart sei.

Der Kanton ZH und die KSBS weisen darauf hin, dass Artikel 3 des Zusatzprotokolls den Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Strafvollzug vorsehe. Da im Kanton ZH das Amt für Strafvollzug zuständig sei (keine Justizbehörde), müsste folglich die Erklärung der Schweiz zu Artikel 24 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens entsprechend ergänzt werden. Als Kompromisslösung schlägt die KSBS vor, diese Rechtshilfehandlungen der Staatsanwaltschaft auf dem Verordnungsweg zu übertragen.

31 GE, JU, UR, BDP, Grüne, SP, Alliance Sud, Juristinnen Schweiz, KSBS, KSS, KV Schweiz, SGB, SKG, SVR 32 Z.B. AG, AR, BS, GR, SZ, TG, FDK 33 Z.B. BS, OW, SG, TG, VS, ZH