Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 21 Seiten
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Der Kanton ZG spricht sich zudem für die Prüfung alternativer Zuständigkeitsregelungen für die internationale Rechtshilfe bei Fiskaldelikten durch den Bund aus (z.B. Zentralisation der Rechtshilfeverfahren bei Steuerhinterziehung beim Bundesamt für Justiz oder bei der Bundesanwaltschaft und Übertragung des Vollzugs des Ersuchens an die Bundeskriminalpolizei).
Die SVR regt an, die verfahrensmässige Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufzugeben. Sie schlägt als Lösungsansatz vor, das gesamte Steuerstrafrecht prozessual durch die Steuerbehörden und die Steuerjustiz behandeln zu lassen, weil in der Regel auch bei (Fiskal-)Strafverfahren die steuerrechtlichen Aspekte dominierten. Ähnlich äussert sich der Kanton ZH.
4.5 Schweizer Position in künftigen DBA-Verhandlungen werde geschwächt
Die Kritikerinnen und Kritiker halten fest, dass die Vorlage unter dem aktuellen Druck auf den Schweizer Finanzplatz ein ausgesprochen weitgehendes und faktisch einseitiges Entgegenkommen der Schweiz zu Gunsten der anderen europäischen Staaten bedeuten würde. Sie verlangen deshalb, vorderhand auf die Vorlage zu verzichten, bis sich die angespannte aussenpolitische Lage im Fiskalbereich deutlich entspannt hat. Die Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass die Vorlage mit der Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats über den durch die Amtshilfe gesteckten Rahmen hinausginge.
5 Positive Stellungnahmen
Die meisten Teilnehmenden20, welche die Vorlage vorbehaltlos befürworten, äussern sich nicht detailliert dazu (z.B GE, UR, KV Schweiz, SKG).
Die BDP erachtet die Ausweitung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten als wichtigen Meilenstein für den Werk- und Finanzplatz Schweiz und weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Öffnung bei den Fiskaldelikten für Bund und Kantone einen Mehraufwand bringen dürfte.
Die Juristinnen Schweiz halten eine umfassende Zusammenarbeit in Steuerstrafsachen für einen folgerichtigen Schritt auf dem Weg zu einem sauberen Finanzplatz und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität. Eine Ausdehnung der Rechtshilfe auf alle Formen der Zusammenarbeit wird deshalb ausdrücklich begrüsst.
Die KSS hält fest, dass die vorgeschlagene Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten die internationale Strafverfolgung erheblich erleichtere und die Schweiz damit klar signalisiere, dass sie die Steuerhinterziehung nicht mehr als blosses Kavaliersdelikt toleriere.
Auch die Teilnehmenden21, welche der Vorlage mit Vorbehalt zustimmen, äussern sich nur vereinzelt zu deren Inhalt. Für die Grünen und die SP stellt die Vorlage einen längst fälligen Schritt zu einer kohärenten Weissgeldstrategie dar und müsste noch weiter gehen (siehe dazu Ziff. 6.1). Für die KSBS ist die Teilrevision des IRSG als eine Stärkung des justiziellen Weges und damit des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger zu werten. Sie befürwortet ausdrücklich das vorgesehene Rückwirkungsverbot. Für den SGB ist erfreulich, dass die Ausdehnung der Rechtshilfe auch die Devisenverstösse umfasst.
20 GE, UR, BDP, Alliance Sud, Juristinnen Schweiz, KV Schweiz, SKG, KSS 21 JU, Grüne, SP, KSBS, SGB, SVR