Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 21 Seiten

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rats, weil sie entweder zu weit oder zu wenig weit gehen oder bei der Umsetzung Probleme aufwerfen.12

Die nachfolgende Tabelle vermittelt eine Übersicht über die Stossrichtung der Antworten.

Teilnehmende Anzahl

Zustimmung zur 2 Kantone (GE, UR)8

Vorlage 1 Partei (BDP)

5 Weitere (Alliance Sud, Juristinnen Schweiz, KSS, KV

Schweiz, SKG)

Zustimmung mit 1 Kanton (JU)6

Vorbehalt 2 Parteien (Grüne, SP)

3 Weitere (KSBS, SGB, SVR)

Zustimmung zur 5 Weitere (economiesuisse, SGV, SwissHoldings, Treu-5

IRSG-Revision / hand-Kammer, VSPB; wobei economiesuisse und

Ablehnung der Zu- VSPB mit Vorbehalt)

satzprotokolle

Rückweisung - Sis- 20 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GR, LU, NE, OW,23

tierung der Vorlage SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH)

1 Partei (FDP)

2 Weitere (EvB, FDK)

Ablehnung / teilwei- 2 Kantone (FR, NW)7

se Ablehnung der 2 Parteien (CVP, SVP)

Vorlage 3 Weitere (Bankiervereinigung, Centre patronal, Forum

SRO; wobei Bankiervereinigung und Forum SRO mit

Vorbehalt13)

Verzicht auf Stel- 1 Kanton (GL)8

lungnahmen 7 Weitere (DJS, IRV, KKJPD, SNB, SFA, SSV, SVV)

Zusammengefasst sieht das Vernehmlassungsergebnis wie folgt aus:

Kantone

Auch wenn ein gewisses Verständnis für die Angleichung der Fiskalrechtshilfe an die Amtshilfe in diesem Bereich signalisiert wird, ist die überwiegende Mehrheit der Kantone (22) der Auffassung, dass die Vorlage zumindest im heutigen Zeitpunkt über das angestrebte Ziel hinausschiesst. Sie lehnen die Vorlage entweder ab (2) oder fordern, dass das Projekt bis nach der Revision des Steuerstrafrechts zurückgestellt wird (20); der gleichen Auffassung ist die FDK. Der Antrag auf Sistierung wird unter anderem damit begründet, dass eine gesamtheitliche, koordinierte Regelung der innerstaatlichen und der internationalen Verhältnisse bei der Verfolgung von Steuerdelikten gewährleistet werden soll.

Parteien

Bei den politischen Parteien halten sich die Zustimmung – teilweise mit Vorbehalten – und die Ablehnung bzw. die Forderung nach Zurückstellung bis nach der Revision des Steuerstrafrechts die Waage.

Interessierte Organisationen

Das Spektrum bei den interessierten Organisationen reicht, abhängig von deren jeweiligem Hintergrund, von Zustimmung bis hin zur Ablehnung. Verschiedene Organisationen14 stim-

12 Z.B. JU, Grüne, SP, KSBS, SGB, SVR 13 Eine IRSG-Revision wäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht völlig ausgeschlossen. 14 economiesuisse, SGV, SwissHoldings, Treuhand-Kammer, VSPB