Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/113: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten · 18 Seiten

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3 Finanzielle und personelle Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Kommt es zu einem Anwendungsfall eines Bergungsortes gemäss Artikel 12, werden sich die Aufwände für den Bund im Anwendungsfall jährlich auf ungefähr 50‘000 bis 100‘000 Franken belaufen. Diese Personal- und Sachaufwände im Zusammenhang mit den zu schützenden Kulturgütern fallen beim BABS zusätzlich an, können aber im Rahmen des bestehenden Budgets gedeckt werden. Zudem entstehen dem BABS durch die zusätzliche Ausbildung von Fachpersonal kultureller Institutionen neue Aufwände, diese werden aber auch im Rahmen des bestehenden Budgets gedeckt.

Für den Bund haben die vorliegenden Änderungen im KGSG keine personellen Auswirkungen.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Der Bundesrat beantragt in der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014; BBl 2013 823), die Bundesbeiträge an Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherungskopien im Umfang von 0,7 Millionen jährlich zu streichen (vgl. Erläuterungen zu Art. 13). Das Parlament wird die Beratungen zum KAPG 2014 voraussichtlich in der Frühjahrssession 2013 aufnehmen.

Für die Kantone haben die vorliegenden Änderungen im KGSG keine personellen Auswirkungen.