Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/113: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten · 25 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Zivilschutz
Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten _________________________________________________
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
30. Juli 2013
Inhalt
A. Einleitung
B. Liste der Vernehmlassungsadressaten
C. Ergebnisse der Vernehmlassung
1. Zusammenfassung
2. Details zu den Stellungnahmen
A. Einleitung
Der Bundesrat hat am 15. März 2013 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG, SR 520.3) durchzuführen.
Das KGSG entstand – seinem Erlasstitel entsprechend – im Hinblick auf den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten. Aufgrund der veränderten Gefährdungslage rücken heute Katastrophen und Notlagen in den Vordergrund, dementsprechend haben sich auch die Bedürfnisse der Kantone und Gemeinden gewandelt. Standen das Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (SR 0.520.3) und damit auch das KGSG noch unter dem Einfluss der Erinnerungen der massiven Zerstörungen namentlich während des Zweiten Weltkrieges und des Kalten Krieges, so haben Ereignisse in der
jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass der Geltungsbereich des KGSG im Hinblick auf den Schutz der Kulturgüter bei Katastrophen und Notlagen auszudehnen ist. Dementsprechend soll der Geltungsbereich des KGSG angepasst werden.
Ausserdem ist das Zweite Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (SR 0.520.33) für die Schweiz am 9. Oktober 2004 in Kraft getreten, welches in der Schweizer Gesetzgebung umzusetzen ist. Darüber hinaus erfährt das KGSG weitere notwendige Anpassungen.