Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/17: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV) · 16 Seiten
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Änderung der Tierseuchenverordnung Erläuterungen
I. Wichtigste Änderungen im Überblick
Equidenpass
Erste Erfahrungen mit dem Vollzug der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Registrierung der Equiden zeigen, dass Anpassungen im Bereich der Ausstellung und Aufbewahrung der Equidenpässe nötig sind.
Gemäss geltendem Recht darf die Identifikation eines Equiden nur durch einen vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) zugelassenen Identifikationsbeauftragten oder Tierarzt durchgeführt werden. Ausländische Organisationen und Vereinigungen, die ein Herdebuch für Equiden einer bestimmten Rasse führen, betreuen aber z.T. bereits seit vielen Jahren auch in der Schweiz stehende Equiden ihrer Rasse, vergeben die Universal Equine Life Number (UELN), nehmen das Signalement auf (Identifizierung) und stellen Equidenpässe aus. Diesem Umstand soll nun mit der Anpassung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) und der Verordnung vom 26. Oktober 2011 über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung; SR 916.404.1) Rechnung getragen werden.
Anerkannte ausländische Organisationen und Vereinigungen, die ein Herdebuch für Equiden einer bestimmten Rasse führen, sollen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft eine Vereinbarung abschliessen können, worin ihre Rechte und Pflichten (UELN-Vergabe, Identifizierung von sowie Passausstellung für in der Schweiz geborenen Equiden) geregelt werden.
Die Aufbewahrung des Equidenpasses obliegt dem Eigentümer. Seit der Einführung der Passpflicht für alle Pferde wird die Vorschrift, dass der Pass beim Tier aufbewahrt werden muss, stark kritisiert und als nicht umsetzbar betrachtet. Auf die explizite Forderung, dass der Pass beim Tier aufbewahrt werden muss, wird zukünftig verzichtet. Der Eigentümer hat aber dafür zu sorgen, dass der Pass im Bedarfsfall vorgewiesen werden kann.
Hochansteckende Tierseuchen
Die Bestimmungen zur Maul- und Klauenseuche (MKS) und der Newcastle-Krankheit (ND) müssen an neue Erkenntnisse in der Tierseuchenbekämpfung und an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
Die Bestimmungen zur BVD-Ausrottung sind teilweise überholt und werden der aktuellen Situation angepasst.