Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/17: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV) · 16 Seiten
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3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen
4. Kapitel: Zu bekämpfende Seuchen
10. Abschnitt: Lungenentzündungen der Schweine
B. Actinobacillose
Art. 246 Diagnose
Die Diagnose von APP wird vereinfacht und auf klinische Ausbrüche beschränkt.
Art. 247 und 248 Verdachts- und Seuchenfall
Durch die angeordneten Massnahmen soll eine Ausbreitung der pathogenen Erreger verhindert werden.
Art. 249 Entschädigung
Die Entschädigung bei Tierverlusten wird analog der EP geregelt (Art. 245h).
3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen
5. Kapitel: Seuchen der Wassertiere
1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen
Art. 275 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird von den Fischen und Süsswasserkrebsen ausgeweitet auf alle Wassertiere. Ausgenommen sind lediglich Wassertiere zu Zierzwecken und dies auch nur, wenn sie ohne Anschluss an ein natürliches Gewässer gehalten werden. Diese Einschränkung ist entscheidend, um die Verbreitung allfälliger Wassertierseuchen aus Zierhaltungen zu verhindern.
Art. 277 Fischuntersuchungsstelle
Die zur veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Bern gehörende Nationale Fischuntersuchungsstelle ist neu nicht nur für die Untersuchung von Fischseuchen, sondern allgemein für die Untersuchung von Wassertierseuchen zuständig.
3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen
5. Kapitel: Seuchen der Wassertiere
2. Abschnitt: Infektiöse hämatopoietische Nekrose, Virale hämorrhagische Septikämie und Infektiöse Lachsanämie
Art. 280 Geltungsbereich und Diagnose
Die Infektiöse Anämie der Salmonidae (ISA) gehört zu den auszurottenden Seuchen (Art. 3 Bst. r). Da die Schweiz jedoch bis heute anerkannt frei von ISA ist, wurde deren Ausrottung bis jetzt nicht geregelt. Die ISA führt vor allem beim Atlantischen Lachs, der in der Schweiz kaum gezüchtet wird, zu hohen Verlusten. Da die Seuche aber auch Regenbogenforellen- und Bachforellenbestände bedrohen kann, ist ihre Bekämpfung - auch in Anbetracht der EU-Richtlinie 2006/88/EG - angezeigt. Die ISA wird deshalb neu der Infektiösen hämatopoietischen Nekrose (IHN) und der Viralen hämorrhagischen