Vorlage

Vernehmlassung 2012/17: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV) · 22 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Entwurf

Tierseuchenverordnung (TSV)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19951 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

Im ganzen Erlass werden ersetzt:

a. der Ausdruck "Tierverkehr-Datenbank" durch "Tierverkehrsdatenbank";

b. der Ausdruck "Bundesamt" durch "BVET", wenn er das Bundesamt für Veteri-

närwesen bezeichnet.

Art. 4 Bst. i und ibis

Als zu bekämpfende Seuchen gelten folgende Tierkrankheiten:

i. Enzootische Pneumonie der Schweine;

ibis. Actinobacillose der Schweine;

Art. 6 Bst. b, o Ziff. 6, z und zbis

Die folgenden Ausdrücke bedeuten:

b. BVET: Bundesamt für Veterinärwesen;

o. Tierhaltung:

6. Aquakulturbetriebe;

z. Wassertiere: Fische der Überklasse Kieferlose (Agnatha) und der Klassen Knorpelfische (Chondrichthyes) und Knochenfische (Osteichthyes) sowie Weichtiere (Mollusca) und Krebstiere (Crustacea);

zbis. Aquakulturbetrieb: Anlage, in der die kontrollierte Zucht, Aufzucht oder Haltung von Wassertieren betrieben wird, mit Techniken, die auf eine Produktionssteigerung über das unter natürlichen Bedingungen mögliche Mass hinaus ausgerichtet sind.

1 SR 916.401