Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 20 Seiten
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Das ZRI ist in diesem Zusammenhang der Meinung, dass alle formlosen Berichtigungen in der SR offen kommuniziert werden sollen (z.B. als eigene Kategorie auf der Publikationsplattform), damit ein Beleg für das Bestehen einer entsprechenden historischen Fassung vorhanden ist.
‒ Der finanzielle Aufwand bezüglich Informatik solle sich in einem vertretbaren Rahmen
bewegen (EVP).
‒ Die Online-Suche sei zu verbessern (LU, FR, GPS, BGer, eine Einzelperson);
‒ Die Praxis der Publikation der Referendumsvorlagen erst 10 Tage nach den Schlussab-
stimmungen, sei im Interesse der Wahrnehmung politischer Rechte beizubehalten (SGV, CP).
‒ Neuerungen auf der Publikationsplattform müssten im Internet oder per Mail (Newsletter,
RSS-Feed) angezeigt werden (UR, AI, SGV, CP, eine Einzelperson).
‒ Die Publikation der Rechtserlasse soll um Hyperlinks auf die Gesetzesmaterialien und
auf Textelemente, die über Verweispublikation aus den amtlichen Organen ausgegliedert wurden, ergänzt werden (SP, eine Einzelperson).
‒ Die aktuell in der Schweiz anwendbaren Europäischen Normen müssten besser zugäng-
lich gemacht werden (SGV).
‒ Eine Lösung des Problems der Archivierung und damit der Sicherstellung der langfristi-
gen Verfügbarkeit der Daten müsse erarbeitet werden (BS, FDP).
‒ Botschaften und Entwürfe dazu sollten im Online-BBl als eine Einheit behandelt werden
(GPS).
‒ Die Benutzerführung auf der Publikationsplattform müsse leicht verständlich sein (SP,
eine Einzelperson).