Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 20 Seiten
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Anpassung einiger Detailbestimmungen im Lichte von praktischen Erfahrungen der letzten Jahre vorgesehen.
2 Vernehmlassungsteilnehmer und eingegangene Stellungnahmen
Die Vernehmlassung wurde am 21. November 2012 mit Frist bis zum 8. März 2013 eröffnet. 55 Stellen wurden zur Teilnahme an der Vernehmlassung eingeladen (26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die 3 Verbände von Gemeinden, Städten und Berggebiet, die 13 Parteien der Bundesversammlung, 8 Wirtschaftsverbände und 5 weitere, nämlich die Bundesgerichte, der Anwalts- und der Juristenverband).
34 Adressaten haben eine Stellungnahme eingereicht (26 Kantone, das BGer, 5 Parteien, 2 Verbände). Zudem sind 5 weitere Stellungnahmen (des CP, des ZRI, vom privatim, FER und einer Einzelperson) eingegangen. Vier Konsultierte (economiesuisse, das BStGer, das BVGer und der KV) verzichteten explizit auf eine Stellungnahme.
3 Generelle Beurteilung
3.1 Beurteilung des Gesetzgebungsvorhabens als solchem
Alle 39 Stellungnahmen sprechen sich für den Primatwechsel, d.h. den Übergang der rechtlichen Verbindlichkeit der elektronischen (online-) Publikation gegenüber der gedruckten und die meisten ausdrücklich für die Einrichtung einer zentralen Publikationsplattform aus. Der Primatwechsel sei angesichts der technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre überfällig. Die Auflagezahlen der gedruckten amtlichen Veröffentlichungen nähmen offensichtlich stark ab. Dies erfolge zugunsten der Online-Veröffentlichungen, bei denen sich die Benützerinnen und Benützer der fehlenden Massgeblichkeit kaum mehr bewusst seien.
3.2 Beurteilung des vorliegenden Gesetzesentwurfs
Das Gesetzgebungsvorhaben wird fast durchgehend positiv bewertet. Die Teilrevision auf der Basis des bestehenden Publikationsgesetzes wird kaum in Frage gestellt. Die geäusserte Kritik bezieht sich jeweils auf einzelne Detailfragen.
Die EVP, die SP und das CP begrüssen ausdrücklich die Beibehaltung der Kategorien AS, SR und BBl im Rahmen der neuen Publikationsplattform.
Während GE das Fehlen der Bezeichnung «amtlich» im deutschen Kurztitel bemängelt, nimmt die GPS diesen Umstand zum Anlass eine Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf sämtliche amtlichen Dokumente des Bundes und einen neuen Art. 18bis zu fordern, der dies unterstreicht.