Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 20 Seiten
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1 Ausgangslage; Ziel und Inhalt des Vorentwurfs
Das Publikationsgesetz vom 18. Juni 2004 (PublG; SR 170.512) regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche, AS und Systematische Sammlung, SR) und des Bundesblatts (BBl). Das System dieser amtlichen Publikationen des Bundes hat sich in den Grundzügen bewährt. Insbesondere wird die amtliche Erstellung von konsolidierten Normtexten und deren Publikation in der SR heute als staatliche Grunddienstleistung wahrgenommen. Weitgehend unbestritten ist auch die Rolle der AS als Wiedergabe der von den zuständigen Behörden beschlossenen Änderungen des Rechts und ihre Massgeblichkeit gegenüber der SR im Interesse der Rechtssicherheit.
Das System der amtlichen Publikationen soll aber im Rahmen einer Änderung den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, auf die die Legislaturplanung 2011‒2015 unter dem Ziel 7 der Leitlinie 1 «Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien» Bezug nimmt. Die rechtlich und politisch bedeutsamen Texte in AS, SR und BBl, werden mittlerweile überwiegend online konsultiert. Die Auflagezahlen der Druckprodukte haben in den letzten Jahren massiv abgenommen. Vielen Rechtssuchenden ist aber kaum bewusst, dass bis heute allein die gedruckten Veröffentlichungen rechtlich verbindlich sind.
Die Änderung ermöglicht insbesondere den Primatwechsel, d.h. künftig soll nicht mehr die gedruckte Version der amtlichen Veröffentlichungen massgebend sein, sondern die elektronische Fassung. Dieser Wechsel drängt sich auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt und somit auch nicht mehr ihren Erwartungen entspricht. Behörden, die den Primatwechsel bereits vollzogen haben ‒ sei dies im Inland (das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO für das Schweizerische Handelsamtsblatt, SHAB und der Kanton Aargau für seine Gesetzessammlungen und das Amtsblatt) oder im Ausland (10 Länder der Europäischen Union) ‒ haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Der Primatwechsel ermöglicht zudem ohne grossen Aufwand den wöchentlichen Rhythmus der rechtsgültigen amtlichen Veröffentlichungen zu verlassen und auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Qualitätskontrollen durchgeführt worden sind und die zuständigen Stellen die Texte zur Publikation frei gegeben haben, soll künftig an jedem Wochentag eine rechtsgültige amtliche Veröffentlichung möglich sein. Damit wird trotz steigender Geschwindigkeit in der Rechtsetzung die rechtzeitige Veröffentlichung von Erlassen vor ihrem Inkrafttreten aber auch die unverzügliche Publikation von andern Texten, die eine Rechtswirkung auslösen (etwa Verfügungen), erleichtert.
Im Rahmen der vorliegenden Revision soll auch der Zugang der Rechtsuchenden zu den für sie rechtlich relevanten Texten verbessert werden. So werden zum Beispiel Texte, auf die in AS und BBl lediglich verwiesen wird, künftig an einem zentralen Ort abrufbar gemacht und die Zurverfügungstellung von historischen Fassungen von SR-Texten, die für gewisse Sachverhalte noch relevant sein können, als gesetzlicher Auftrag verankert. Schliesslich wird die